Beschlussvorlage - VO/11023/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Betriebsabrechnung 2022 für das Friedhofs- und Bestattungswesen wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Gebührenbedarfsberechnung 2024 wird zugestimmt. Die Friedhofs- und Bestattungsgebühren werden nicht angepasst.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Betriebsabrechnung 2022 und Gebührenbedarfsberechnung 2024

 

Die vorliegende Betriebsabrechnung 2022 (Anlagen 1 bis 3) weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Kostenunterdeckung von rd. 123,8 T€ aus. Nach Einbeziehung des Ergebnisvortrages aus dem Jahr 2020 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein negatives Gesamtergebnis von rd. 1,2 Mio. €.

 

Die derzeit gültige Gebühr wurde durch eine Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2022 auf Basis der Betriebsabrechnung 2021 für das Jahr 2023 festgesetzt.

 

Die Entwicklung der Beisetzungen gestaltet sich wie folgt:

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023 (Stand 29.11.2023)

Beisetzungen

480

451

452

473

470

512

515

530

 

 

 

 

 

 

 

Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung 2024 wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 4) erwartet:

 

Produkt 553001 Friedhofs- und Bestattungswesen

 

 

Gebührenbedarfsberechnung

 

 

Beträge in €

Herkunft der Vorträge

BAB

Prognose

Kalk.

Jahr

2020

2021

2022

2023

2024

Erlöse

1.564.664

1.681.366

1.775.626

1.603.900

1.659.300

Kosten

1.569.523

1.753.513

1.899.424

1.976.100

2.134.800

Jahresbezogenes Ergebnis

-4.859

-72.147

-123.798

-372.200

-475.500

Vortrag aus Vorvorjahr

-1.090.689

-716.720

-1.110.870

-793.888

-1.235.779

Ergebnisverzinsung

-15.322

-5.021

-1.111

-7.939

-43.561

Gesamtergebnis

-1.110.870

-793.888

-1.235.779

-1.174.027

-1.754.840

 

Die Beisetzungszahlen sind nach Aussage des Friedhofsleiters stabil geblieben (515). 2023 sind leicht gestiegene Beisetzungszahlen festzustellen. Mit rund ca. 530 gebuchten Terminen. Die Urnenbestattung bleibt mit rund 71 % die Hauptbestattungsart. Die Anzahl der Urnenbeisetzungen steigt dabei leicht an und insbesondere die Baumgräber bleiben trotz leicht gestiegener Gebühren attraktiv und weisen eine gleichbleibende Anzahl auf. 119 (bis Oktober 2023) zu 122 (im vergleichbaren Zeitraum 2023). Dies spiegelt den Trend der derzeitigen Bestattungskultur mit stetig wachsender Nachfrage nach pflegeleichten Gräbern wider. Vom Jahr 2023 ausgehend sollten die Beisetzungszahlen auch 2024 mindestens zu halten sein.

 

Die Hansestadt Lüneburg hat im Rahmen der Friedhofsentwicklung vorhandene pflegeleichte Grabarten wie Baumgräber und Gemeinschaftsgrabanlagen auch auf andere Friedhöfe ausgeweitet. So finden Baumbestattungen bereits in Oedeme statt. Zukünftig wird die Grabart auch in Häcklingen zu finden sein. Im November 2023 wurde eine Gemeinschaftsgrabanlage für Urnen und Särge auf dem Michaelisfriedhof eröffnet. So wird den Nutzern ein bedarfsgerechtes Angebot ermöglicht. Geprüft wird die Möglichkeit Baumgräber auch für Erdbeisetzungen anbieten zu können. 

 

Die Friedhofsgebührensatzung wird in 2024 in wenigen Punkten aktualisiert (z.B. muss die Richtlinie für Grabmalaufstellungen als Rechtsgrundlage ergänzt werden). Eine Gebührenerhöhung ist derzeit nicht geplant. Die Friedhofssatzung wird dann dem Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten vorgestellt und muss anschließend vom Rat genehmigt werden

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 63,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: keine

c)  an Folgekosten:  keine

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:  keine

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Betriebsabrechnung 2022 (BAB) Teil 1

Anlage 2: Betriebsabrechnung 2022 (BAB) Teil 2 Seite 1/2

Anlage 3: Betriebsabrechnung 2022 (BAB) Teil 2 Seite 2/2

Anlage 4: Gebührenbedarfsberechnung 2024

 

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Anlagen

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