Beschlussvorlage - VO/11013/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenreinigung - Betriebsabrechnung 2022 - Gebührenbedarfsberechnung 2024
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Miriam Bauch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung
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Vorberatung
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13.12.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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20.12.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Betriebsabrechnung 2022 und Gebührenbedarfsberechnung 2024
Das Betriebsergebnis 2022 (Anlage 1 und 2) weist ein positives jahresbezogenes Ergebnis von rd. 723 T€ aus. Unter Einbeziehung des Ergebnisvortrags aus dem Jahr 2020 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein positives Gesamtergebnis von rd. 1,9 Mio. €.
Die derzeitig gültigen Straßenreinigungsgebühren wurden im Jahr 2022 auf Basis der Betriebsabrechnung 2021 für das Jahr 2023 festgesetzt.
Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung 2024 wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 3) erwartet:
Produkt 545002 Straßenreinigung |
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Gebührenbedarfsberechnung |
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Beträge in € | Herkunft der Vorträge | BAB | Prognose | Kalk. | |
Jahr | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Erlöse | 2.277.239 | 2.623.980 | 2.901.862 | 1.958.100 | 1.837.200 |
Kosten | 1.946.019 | 2.085.061 | 2.178.778 | 2.236.600 | 2.377.200 |
Jahresbezogenes Ergebnis | 331.220 | 538.919 | 723.084 | -278.500 | -540.000 |
Vortrag aus Vorvorjahr | 884.730 | 564.021 | 1.228.379 | 1.106.891 | 1.952.691 |
Ergebnisverzinsung | 12.429 | 3.951 | 1.228 | 8.284 | 55.332 |
Gesamtergebnis | +1.228.379 | +1.106.891 | +1.952.691 | +836.675 | +1.468.023 |
Gemäß § 52 Abs. 3 in Verbindung mit § 62 Abs. 2 Niedersächsisches Straßenreinigungsgesetz ist ab 01.01.2018 ein Gemeindeanteil an der Straßenreinigung in Höhe von 25% verpflichtend. Der Gemeindeanteil der öffentlichen Einrichtung ist von der Hansestadt Lüneburg zu tragen und stellt das Allgemeininteresse an der Straßenreinigung dar.
Die Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lüneburg wurde zum 01.01.2023 dahingehend angepasst, dass der gesetzlich normierte Winterdienst in Gänze durch die Hansestadt Lüneburg getragen wird, soweit dieser nicht gem. § 4 der Straßenreinigungsgebührensatzung auf die Anlieger übertragen ist. Demzufolge wurden die Gebührensätze um rd. 40 % gesenkt.
Aufgrund der o. g. Änderungen und der positiven Vorträge aus den Vorjahren wird empfohlen, die derzeitigen Straßenreinigungsgebühren nicht anzupassen.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
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2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 32,00
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine
c) an Folgekosten: keine
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Anlage 1: Betriebsabrechnung 2022 (BAB) Teil 1
Anlage 2: Betriebsabrechnung 2022 (BAB) Teil 2
Anlage 3: Gebührenbedarfsberechnung 2024
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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55,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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67,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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56,3 kB
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