Beschlussvorlage - VO/10818/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Richtlinien der Hansestadt Lüneburg zu den Förderprogrammen zur Nutzung regenerativer Energien, zur energetischen Sanierung von privatem Wohneigentum, zur Dach- und Fassadenbegrünung werden wie vorgeschlagen geändert.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der täglichen Bearbeitung der Förderanträge der Förderprogramme der Hansestadt Lüneburg zur Nutzung regenerativer Energien, zur energetischen Sanierung von privatem Wohneigentum und zur Dach- und Fassadenbegrünung treten vereinzelt Schwierigkeiten bei der eindeutigen Auslegung einzelner Aspekte der Richtlinien auf. In den letzten Monaten wurden diese Aspekte zusammengetragen und Formulierungsvorschläge für entsprechende Änderungen in den Richtlinien erarbeitet.

Im Wesentlichen handelt es sich um redaktionelle Änderungen, die zum einen die Antragstellung für die Bürger:innen vereinfachen und zum anderen die Bearbeitung der Anträge durch die Mitarbeiter:innen der Hansestadt Lüneburg erleichtern.

Der Aufbau wurde auf Empfehlung des zentralen Fördermittelmanagements strukturiert, da eine stadtweit einheitliche Gestaltung des Corporate Designs angestrebt wird.

Einige Formulierungsvorschläge sind aufgrund veränderter Rahmenbedingungen (z.B. anstehende Änderung der Vorgaben für Steckersolargeräte; neues Förderprogramm beim Landkreis) oder fachlicher Erfahrungen aus der Praxis (z.B. PV auf Garagendächern) sinnvoll.

Die Neufassung der jeweiligen Richtlinien sind im Anhang aufgeführt. Die vorgeschlagenen Änderungen sind gelb markiert.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

Maßnahmen zur Nutzung regenerativer Energien, energetischen Sanierung, Dach-/Fassadenbegrünung tragen in hohem Maße zum Klimaschutz bei.

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Energetisch sanierte und begrünte Häuser sind wichtige Elemente einer zukunftsfähigen Stadt.

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

+

Die Bürger:innen werden bei der Nutzung regenerativer Energien unterstützt.

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Die Dach- und Fassadenbegrünung trägt zu einem guten Stadtklima bei.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 33 €

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

- Förderrichtlinie Regenerative Energien mit Überarbeitungen

- Förderrichtlinie zur Herstellung von Dach- und Fasssadenbegrünung

- Liste der förderfähigen Maßnahmen mit Überarbeitungen

- Förderprogramm Energetische Sanierung mit Überarbeitungen

 

 

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