Beschlussvorlage - VO/10960/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Dienstreise zur Eröffnungszeremonie Kulturhauptstadt Tartu 2024
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Lara Benne
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Rat der Hansestadt Lüneburg
|
Entscheidung
|
|
|
08.11.2023
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Europäische Union hat die Stadt Tartu für 2024 zur Kulturhauptstadt ernannt. Die feierliche Eröffnung des Jahres der Kulturhauptstadt Europas in Estland findet am 26. Januar 2024 statt.
Tartu ist seit bereits 30 Jahren Partnerstadt der Hansestadt Lüneburg. Das 30jährige Bestehen wurde im August 2023 feierlich in Lüneburg begangen. Am Rande der Feierlichkeiten wurde die Einladung an die Stadt Lüneburg ausgesprochen, an der Eröffnungszeremonie teilzunehmen. Die Teilnahme von Oberbürgermeisterin Kalisch als Repräsentantin der Partnerstadt Lüneburg wurde ausdrücklich vom Oberbürgermeister der Stadt Tartu, Herrn Urmas Klaas, erwünscht.
Inzwischen wurde eine Delegation der Verwaltung der Hansestadt Lüneburg für die Zeit vom 23. – 27.01.2024 eingeladen, an der offiziellen Eröffnungszeremonie und einem durch die Stadt Tartu organisierten Begleitprogramm teilzunehmen. Die Kosten für das Begleitprogramm sowie für die Unterkünfte einer Delegation von bis zu vier Personen werden von der Stadt Tartu übernommen.
Der fachliche Austausch am Rande der Feierlichkeiten zum 30jährigen Bestehen hat ergeben, dass die Partnerstädte sich weiter über aktuelle Themen wie Digitalisierung und Nachhaltigkeit sowie Themen der Wirtschaftsstandorte austauschen wollen. Ferner besteht der Wunsch nach Vernetzung mit der örtlichen Wirtschaft und der Frage, inwieweit Europäische Start-Up-Ansiedlungen auch in der Hansestadt Lüneburg möglich wären. Daher soll in der örtlichen Wirtschaft und über interessierte Institutionen dafür geworben werden, sich der Delegation auf eigene Kosten anzuschließen.
Neben Oberbürgermeisterin Kalisch sollen eine Vertretung aus dem Bereich Städtepartnerschaften sowie als Fachreferent für Digitalisierung und Smart City, Herr Carl-Ernst Müller, und für die Lüneburg Marketing, Frau Melanie-Gitte Lansmann die städtische Delegation bilden. Herr Müller und Frau Lansmann werden in Tartu zusätzlich an der vom 23. – 24.01.2024 stattfindenden Europäischen Start-Up Messe teilnehmen.
Da die Kosten für Unterkunft und Begleitprogramm von der Stadt Tartu übernommen werden, sind seitens der Hansestadt lediglich die Flugkosten zu tragen. Aktuell wäre mit Flugkosten in Höhe von 200,00 – 400,00 € pro Person zu rechnen.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
|
Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) | - | Die Reise verursacht CO2-Emissionen; ein alternatives Transportmittel zum Flugzeug kommt nicht in Betracht. |
2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) | + | Impulse für die Entwicklung Lüneburgs können mitgenommen werden. |
3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
|
|
4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
|
|
5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
|
|
6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
|
|
7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
|
|
8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) | + | Impulse, s.o. |
9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) | + | Impulse, s.o. |
Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
□ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 75,00 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen: ca. 1.200,00 €
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
-keine-
