Beschlussvorlage - VO/10756/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Den im Verwaltungsrat der GfA Lüneburg gkAöR gefassten Beschlüssen zum Jahresabschluss 2022 wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Verwaltungsrates der GfA Lüneburg gkAöR am 17.08.2023 wurde u. a. der Jahresabschluss 2022 behandelt.


Gemäß § 7 Abs. 2 d der Unternehmenssatzung entscheidet der Verwaltungsrat über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und bedarf gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 der Unternehmenssatzung der Zustimmung der Vertretung der Hansestadt Lüneburg.

 

Beigefügt sind hierzu die Bilanz (Anlage 1), die Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) und der Lagebericht (Anlage 3). Danach schließt der Jahresabschluss 2022 wie folgt ab:


Bilanzsumme        50.781.890,13

Jahresüberschuss      3.868.851,82

Gesamtgewinnvortrag aus Vorjahren    3.072.945,05

 

Der Verwaltungsrat hat beschlossen, den Jahresüberschuss 2022 aus dem Teilhaushalt Betrieb gewerblicher Art i.H.v. 3.229.585,52 festzustellen und als Rücklage für die Rekultivierung der Deponie einzustellen.

 

Der Jahresüberschuss aus dem Teilhaushalt Hoheitsbereich in Höhe von 639.266,30 wird

mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 1.412.548,02 verrechnet und in Gesamthöhe von

2.051.814,32 € in das Geschäftsjahr 2023 vorgetragen. Weiterhin wird dem Vorstand der

GfA Lüneburg gkAöR Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 erteilt.


Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Göken, Pollak & Partner, Bremen, hat den Abschlussr das Geschäftsjahr 2022 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der testierte Bericht kann im Beteiligungsmanagement, Reitende-Diener-Straße 17, Zimmer 112, eingesehen werden.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: keine

c)  an Folgekosten:  keine

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein   

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:  keine

 

Anlagen:

Anlage 1: Bilanz 31.12.2022

Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung 31.12.2022

Anlage 3: Lagebericht 2022

 

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Anlagen

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