Beschlussvorlage - VO/10929/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubesetzung von Aufsichtsräten
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Björn Larisch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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08.11.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Besetzung der Aufsichtsräte und Gremien der Gesellschaften mit städtischer Beteiligung erfolgt gemäß der jeweiligen Gesellschaftsverträge i.V.m. §§ 71 und 138 NKomVG.
I. Aufsichtsrat der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH
Als ständiger Vertreter für Frau Oberbürgermeisterin Kalisch wurde Herr Jens Sporleder gem. § 138 Abs. 2 Satz 2 NKomVG benannt. Jetzt scheidet Herr Jens Sporleder aus dem Aufsichtsrat aus und muss abberufen werden.
Frau Oberbürgermeisterin Kalisch schlägt Herrn Sebastian Prigge als neuen Vertreter gem. § 138 Abs. 2 Satz 2 NkomVG vor.
II. Aufsichtsrat der Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH
Als ständiger Vertreter für Frau Oberbürgermeisterin Kalisch wurde Herr Jens Sporleder gem. § 138 Abs. 2 Satz 2 NKomVG benannt. Jetzt scheidet Herr Jens Sporleder aus dem Aufsichtsrat aus und muss abberufen werden.
Frau Oberbürgermeisterin Kalisch schlägt Herrn Sebastian Prigge als neuen Vertreter gem. § 138 Abs. 2 Satz 2 NkomVG vor.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
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2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine
c) an Folgekosten: keine
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine
Anlagen:
