Beschlussvorlage - VO/10875/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung zur 17. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ratsfrauen und herren, Ortsratsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungssatzung) wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 24.08.2023 die Änderung von § 19 der Geschäftsordnung des Rates beschlossen. Damit ist es künftig möglich, dass die Fraktionen und Gruppen bis zu zwei Vorsitzende haben.

 

In der Sitzung des Rates bestand Einvernehmen, dass durch diese Regelung keine Mehrkosten entstehen sollen und sich die jeweilige Doppelspitze den Entschädigungsbetrag teilt.

 

Die Entschädigungssatzung soll daher in § 1 Absatz 4 wie folgt ergänzt werden:

Nehmen mehrere Personen innerhalb einer Fraktion oder Gruppe den Vorsitz, bzw. die Sprecher:innen-Funktion wahr, werden die vorgenannten Beträge nur einmal gewährt und unter diesen Personen gleich aufgeteilt.“

 

Im Rahmen der Anpassung der Entschädigungssatzung ist aufgefallen, dass § 1 Absatz 1 Sätze 8 und 9 textgleich als Absatz 2 vorhanden sind. Sie können in Absatz 1 gestrichen werden.

 

Ferner ist der Rechtsanspruch der beratenden Ausschussmitglieder auf Verdienstausfall und Kinderbetreuungskosten zu regeln. Eine entsprechende Ergänzung wird in § 5 Absatz 1 der Entschädigungssatzung aufgenommen.

 

Die SPD-Fraktion hat der Verwaltung am 04.09.2023 mitgeteilt, dass der Fraktionsvorsitz nicht mehr durch Ratsfrau Schröder-Ehlers wahrgenommen wird. Die SPD-Fraktion erhält eine Doppelspitze, die durch Ratsfrau Lotze und Ratsherrn Nehring wahrgenommen wird.

 

Um der Änderung zeitnah Rechnung tragen zu können, soll die Änderungssatzung rückwirkend zum 01.09.2023 in Kraft treten.

 

Der zu veröffentlichende Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/09837/21prüft.

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 200,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen: keine

 

 

 

Anlagen:

Satzung zur 17. Änderung der Entschädigungssatzung

 

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Anlagen

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