Beschlussvorlage - VO/10771/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Den in der Anlage dargelegten Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.

 

2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 152Erweiterung Klinik Gut Wienebüttel wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.05.2013 gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 152 „Erweiterung Klinik Gut Wienebüttel“ einzuleiten.

 

Das Plangebiet liegt nördlich der bestehenden Klinikgebäude an der Straße „Gut Wienebüttel“. Der Geltungsbereich umfasst Flächen zwischen einer vorhandenen Wegefläche im Norden, der Erschließungsstraße „Gut Wienebüttel“ im Osten sowie dem Gebäude Haus Nr. 2, dem Kulturforum und den bestehenden Klinikgebäuden im Süden, sowie dem vorhandenen Wald im Westen.

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 0,7 ha. Der Geltungsbereich ist in der Anlage zeichnerisch beschrieben.

 

Die Fläche der bisherigen Stellplätze und ein Teil der angrenzenden Grünfläche nördlich der bestehenden Klinikgebäude sollen als Sondergebiet für die Erweiterung der Klinik entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan stellt den Bereich bereits als Sondergebiet Klinik dar. Eine Änderung ist daher nicht erforderlich.

 

Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist in der Zeit vom 17.04.2023 bis einschließlich 17.05.2023 erfolgt. Eine Veröffentlichung im Internet hat stattgefunden.

 

Die Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen haben zu folgenden Änderungen der Unterlagen zum Bebauungsplan geführt:

Im Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) wurden einige Darstellungen ergänzt. Insbesondere wurden die mit der zuständigen Brandschutzprüfung abgestimmten Feuerwehrzufahrten und die Feuerwehraufstellflächen dargestellt und weitere Ansichten und Grundrisse zugefügt.

In der Begründung und in den Hinweisen wurden einige Punkte ergänzt, u.a. zum Baumschutz, zu archäologischen Untersuchungen, zur Baustellenabwicklung und Kfz- bzw. Fahrradstellplätzen.

 

Einen vollständigen Überblick über die eingegangenen Stellungnahmen und welche Abwägung dazu vorgeschlagen wird, kann der beigefügten tabellarischen Abwägungsübersicht entnommen werden. Über die Behandlung der Anregungen und Stellungnahmen ist zu beschließen.

 

Bei Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes muss sich der Vorhabenträger zur Durchführung seiner Planung und zur Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten verpflichten (Durchführungsvertrag). Eine Kostenübernahmeerklärung liegt vor. Der Vertragsentwurf für den abschließenden Durchführungsvertrag liegt dem zuständigen Verwaltungsausschuss zur Beschlussfassung am 22.08.2023 vor.

 

Der Geltungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Sitzungsvorlage ist, mit einer dicken unterbrochenen Umrandung dargestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplans, die Begründung mit Umweltbericht und der Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) sowie die Abwägungsvorschläge sind ebenfalls als Anlagen beigefügt und Bestandteile der Beschlussvorlage.

 

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

-

Jegliche Bauvorhaben verursachen Emissionen; durch die Bebauung wird neue Fläche versiegelt, es werden Bäume gefällt und neu gepflanzt etc. .

Die Auswirkungen werden im B-Plan genauer erläutert.

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Es werden zusätzliche Pflegeplätze bereitgestellt.

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

+/-

Es wird zusätzliche Energie benötigt, die so weit wie möglich (aus wirtschaftlichen und städtebaulichen Gründen zunächst nicht vollständig, aber in Zukunft möglich) aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt wird (PV auf dem Dach, Wärmepumpe, Gas-Hybrid-Heizung, auf Wasserstoff umstellbar).

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Es werden zusätzliche Pflegeplätze bereitgestellt.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

+

Ein bestehender Betrieb wird erweitert und so im Fortbestehen gestärkt.

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 63,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1 Geltungsbereich

Anlage 2 Planzeichnung

Anlage 3 Vorhaben- und Entschließungsplan

Anlage 4 Begründung

Anlage 5 Abwägung

 

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Anlagen

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