Beschlussvorlage - VO/10765/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Hansestadt Lüneburg
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Michael Bahr
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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24.08.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach § 69 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) gibt sich der Rat eine Geschäftsordnung, in der über den gesetzlich vorgeschriebenen Inhalt hinaus alle Regelungen getroffen werden, die für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Beratung und Entscheidung notwendig sind.
Die Geschäftsordnung des Rates der Hansestadt Lüneburg wurde im Jahr 2022 von einer interfraktionellen Arbeitsgruppe grundlegend überarbeitet und vom Rat am 13.07.2022 in der derzeit gültigen Fassung beschlossen (siehe VO/10176/22).
In § 10 der Geschäftsordnung (Beratung und Redeordnung) wird u.a. geregelt, dass nach der Überweisung eines Antrags an einen Ausschuss keine weitere Aussprache stattfindet (§ 10 Absatz 9 Satz 3). Diese Regelung steht der bisher gelebten Praxis entgegen, wonach der Rat zunächst über den Verweis eines Antrags an einen Fachausschuss beschließt, und sodann die diesbezüglichen Redebeiträge erfolgen. In den vergangenen Ratssitzungen wurde daher regelmäßig ein Beschluss gemäß § 26 der Geschäftsordnung gefasst, um in diesem Punkt von der Geschäftsordnung abweichen zu können.
Um die Verfahrensvorschriften mit der Beratungspraxis in Einklang zu bringen, wird vorgeschlagen, § 10 Absatz 9 der Geschäftsordnung entsprechend der als Anlage beigefügten Synopse zu ändern.
Die Änderung würde sodann auch in der Präambel der Geschäftsordnung vermerkt werden („…, geändert durch Beschluss des Rates vom …“).
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
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2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 200,00 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Änderungs-Synopse § 10 Absatz 9 der Geschäftsordnung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,6 kB
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(wie Dokument)
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10,3 kB
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