Beschlussvorlage - VO/10561/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung des Behindertenbeirats der Hansestadt und des Landkreises Lüneburg
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Daniela Krüger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Hansestadt Lüneburg
|
|
|
|
29.06.2023
| |||
|
04.07.2023
| |||
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt
|
Vorberatung
|
|
|
22.03.2023
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Seit 1994 gibt es in der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg einen gemeinsamen Behindertenbeirat.
Der Behindertenbeirat von Hansestadt und Landkreis Lüneburg hat sich zuletzt im Januar 2022 erneut konstituiert.
Zweck des rein ehrenamtlich arbeitenden Behindertenbeirates ist es, die Möglichkeiten der Selbstbestimmung und Eigenständigkeit von Menschen mit Behinderung zu fördern. Zudem soll dazu beitragen werden, die gleichberechtigte Teilhabe am Leben nach Artikel 3, Abs. 3, Satz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sicher zu stellen und auf die Umsetzung von Barrierefreiheit -, gemeinsam mit der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg, laut der UN–Behindertenrechtskonvention, hinzuwirken.
Ziele des Behindertenbeirates sind:
- Intensivierung der Zusammenarbeit mit Politik und Verwaltung von Stadt und Gemeinden im Sinne des NBGG §12, Abs. 4,
- Größtmögliche Beteiligung von Menschen mit Behinderung, ihrer Verbände und Institutionen bei Fragen und Maßnahmen zur Inklusion und Barrierefreiheit,
- Aufbau eines Netzwerkes von Ansprechpartnern zur Vertretung der Belange von Menschen mit Behinderung,
- Bildung einer zentralen, kompetenten Anlaufstelle für Bürger:innen und Verwaltung.
Der Behindertenbeirat hat eine Satzung erarbeitet, die Grundlage für das politische Handeln und der Aufgabenerfüllung sein soll.
Im Absatz 3 des § 2 der Satzung wird ausgeführt, in welchen Gremien der Hansestadt und des Landkreises Lüneburg der Behindertenbeirat vertreten sein möchte. Dieses ist als Absichtserklärung zu verstehen und soll als Diskussionsgrundlage dienen. Zur Vertretung des Behindertenbeirats in weiteren Gremien sind entsprechende Beschlüsse zu fassen.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
|
Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
|
|
2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
|
|
3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
|
|
4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
|
|
5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
|
|
6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
|
|
7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) | + | - Förderung der Selbstbestimmung und Eigenständigkeit von Menschen mit Behinderung - Gleichberechtigte Teilhabe am Leben - Umsetzung von Barrierefreiheiten |
8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
|
|
9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
|
|
Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 30
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
- Entwurf der Satzung des Behindertenbeirats
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
165 kB
|
