Beschlussvorlage - VO/10325/22-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Eigentumsübergang eines Bauwagens an die Hansestadt Lüneburg
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Sebastian Prigge
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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29.06.2023
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04.07.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Sachspende des Fördervereins Kindergarten Am Klinikum Lüneburg e.V. in Höhe von 40.605,45 € an die Hansestadt Lüneburg wird angenommen. Um den Eigentumsübergang schriftlich festzuhalten, wird ein Schenkungsvertrag zwischen Förderverein und Hansestadt geschlossen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Kita Klinikum steht derzeit kein Raum für Kreativ- und Werkangebote für die Kinder zur Verfügung. Nach Rücksprache mit den Fachbereich Familie und Bildung sowie mit den Fachbereich Gebäudewirtschaft wurde der Vorschlag erarbeitet, diesen Kreativ- und Werkraum durch die Beschaffung eines Bauwagens zu realisieren.
Eine Datenerhebung zeigte, dass die vorhandenen Räumlichkeiten in Größe und Umfang teilweise unterhalb der gesetzlichen Vorgaben laut NKiTaG, in jedem Fall aber deutlich unterhalb des für städtische Kindertagesstätten geltenden Raumprogrammes liegen. Eine pädagogische Notwendigkeit zur Erweiterung der Räumlichkeiten liegt demnach vor.
Um den Wunsch nach einen solchen Raum zu ermöglichen, hat der Förderverein Kindergarten Am Klinikum Lüneburg e.V. Spenden in Höhe von rd. 25.600 € zur anteiligen Finanzierung eines Bauwagens eingeworben. Zusätzlich zu den eingeworbenen Spenden hat es einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 15.000 € bedurft.
Mit Vorlage VO/10325/22 wurde dem Investitionskostenzuschuss in Höhe von 15.000 € durch den Verwaltungsausschuss zugestimmt.
Der Förderverein hat nach Zustimmung des Investitionszuschusses den Bauwagen beschafft und aufgestellt. Der Bauwagen hat einen Anschaffungs- und Herstellungswert von insgesamt 31.005,45 €. Hinzukommend sind eine PV-Anlage und das benötigte Mobiliar für den Bauwagen für insgesamt rd. 9.600 €. Das Gesamtvolumen beträgt damit 40.605,45 €. Derzeit befindet sich der Bauwagen samt Aufbau und Mobiliar im Eigentum des Fördervereins.
Damit der Bauwagen in die pädagogische Betreuung sowie ins Anlagenvermögen der Hansestadt etabliert werden kann, ist das Eigentum an die Hansestadt zu übergeben. Der Eigentumsübergang soll als Sachspende bzw. durch einen unentgeltlichen Schenkungsvertrag zwischen Förderverein und Hansestadt erfolgen.
Der Schenkungsvertrag wurde durch das Rechtsamt erstellt und wurde vorab mit dem Förderverein abgesprochen.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) | + | Durch den Einbau einer PV Anlage wird ein Teil des Energiebedarfs durch eine regenerative Energiegewinnung gedeckt.
Im Vergleich zu einem Neubau ist der Materialverbrauch für einen Bauwagen weit geringer |
2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) | -/- | Keine Angaben |
3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) | + | Durch den Einbau einer PV Anlage wird ein Teil des Energiebedarfs durch eine regenerative Energiegewinnung gedeckt. |
4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) | -/- | Keine Angaben |
5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) | -/- | Keine Angaben |
6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) | + | Förderung von frühkindlicher Betreuung, bedarfsgerechte Räumlichkeiten für die Betreuung von Kindern |
7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) | -/- | Keine Angaben |
8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) | -/- | Keine Angaben |
9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) | -/- | Keine Angaben |
Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
X Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
□ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100,00 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten: jährl. Bewirtschaftungskosten
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Teilhaushalt / Kostenstelle: 53000 Frühkindliche Bildung und Betreuung /
57150 Kita Klinikum
Produkt / Kostenträger: 365002 Betreuung von Kindern in städt. Einrichtungen /
36500205 Kita 3-6 J. Kita
Haushaltsjahr: 2023 ff.
e) mögliche Einnahmen: Zugang von Anlagevermögen in Höhe von 40.605,45 €
Anlagen:
keine
