Beschlussvorlage - VO/10718/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Nutzung des Veranstaltungsgeländes „lzwiesen“ (Sülzwiesensatzung) wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Sülzwiesen sind aufgrund ihrer Größe, Lage, Infrastruktur und Zentralität eine attraktive Veranstaltungsfläche in der Stadt, die von Kulturschaffenden, Schaustellern und Initiatoren von Events zunehmend angefragt wird. Die Hansestadt will mit den Erfahrungen der letzten Jahre und den entsprechenden Nutzungsanfragen nun die Vergabe der Veranstaltungsfläche „lzwiesen“ anpassen und hat hierzu einen Satzungsentwurf erstellt, der mit entsprechenden Lärmschutzvorgaben auch transparent die Interessen der Anwohnerschaft berücksichtigt.

 

Der vorgelegte Satzungsentwurf (s. Anlage) entspricht den Ankündigungen der Verwaltung, die dem Rat im Jahr 2022 vorgestellt wurden.

 

r die Beschlussfassung ist nach §§ 10, 11 und 58 NKomVG der Rat der Hansestadt Lüneburg zuständig. 

 

Im Nachgang zu der am 20.06.2023 stattgefundenen Vorstellung des Satzungsentwurfes im Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr und der am 22.06.2023 durchgeführten Anwohner:innenversammlung wurde der Satzungsentwurf noch einmal angepasst. Die überarbeitete Fassung ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Die Änderungen sind farblich hervorgehoben.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

 

 

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

x Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 2023 ff. 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

1. Satzungsentwurf-Sülzwiesensatzung

2. Satzungsentwurf-Sülzwiesensatzung überarbeitet

 

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Anlagen

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