Beschlussvorlage - VO/10630/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Benutzungs- und Entgeltordnung für die öffentlichen städtischen WC-Anlagen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Maja Lucht
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen und Interne Services
|
Vorberatung
|
|
|
|
22.06.2023
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Hansestadt Lüneburg
|
Entscheidung
|
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Ab Inbetriebnahme der neu errichteten öffentlichen Sanitäranlagen am Reichenbachplatz und in der Waagestraße wird für die Benutzung ein Nutzungsentgelt von 50 Cent erhoben.
Der als Anlage zur Beschlussvorlage beigefügten Benutzungs- und Entgeltordnung für die öffentlichen Sanitäranlagen wird zugestimmt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Hansestadt Lüneburg betreibt die folgenden dauerhaften, öffentlichen WC-Anlagen:
|
|
|
|
bereits vorhanden | Betrieb | Kostenpflicht | Anmerkung |
Sülzwiesen | In Betrieb | kostenfrei | War früher kostenpflichtig, aber wegen des ständigen Aufbrechens des Geldbehälters und des „Wildpinkelns“ aufgrund der Lage wurde die Kostenpflicht aufgehoben. |
Glockenhof
| In Betrieb | kostenfrei | Früher freiwilliges Entgelt, inzwischen kein WC-Personal mehr vor Ort und entgeltfrei; kleine Grundsanierung ab Winter 2023)
|
Klosterhof (temporär/Ersatz für Waagestraße) | In Betrieb bis Ende 2024 | kostenfrei |
|
Kurpark | In Betrieb | kostenfrei |
|
Rathaus Gäste-WC im Taubenhof | In Betrieb | kostenfrei | nur zugänglich für Teilnehmer:innen an Rathausführungen |
Parkhaus Lünepark | In Betrieb | Benutzungsentgelt 50 Cent | nur Bargeldzahlung möglich |
Rote Straße bzw. Stintmarkt (temporär, gemietet, in Zuständigkeit Bereich Ordnung) | In Betrieb | kostenpflichtig durch Personal vor Ort | WC-Personal vor Ort, externer Betreiber, zeitnah erfolgt eine Umsetzung der Containeranlage in Richtung Stint |
WC-Anlagen an Friedhöfen | In Betrieb | kostenfrei | nicht dauerhaft geöffnet |
Ab 2023/2024 werden folgende öffentliche WC-Anlagen in den Betrieb gehen:
geplanter Standort | Betrieb | Kostenpflicht | Anmerkung |
Skateranlage Sülzwiesen | ab Herbst 2023 | Vorschlag kostenfrei | gehört zur Skateranlage vorrangig für Nutzer:innen der Anlage, Zielgruppe: Jugendliche |
Reichenbachplatz | ab August 2023 | Vorschlag 50 Cent Benutzungsentgelt | Bargeld/ec möglich |
Waagestraße / Rathaus | ab Ende 2024 | Vorschlag 50 Cent Benutzungsentgelt | Bargeld/ec möglich |
Die bisherigen öffentlichen Sanitäranlagen wurden – mit Ausnahme des WCs im Parkhaus Lünepark – zur kostenfreien Nutzung angeboten.
Im Zuge der Neueinrichtung von öffentlichen Sanitäranlagen ist zu entscheiden, ob für deren Benutzung ein Nutzungsentgelt erhoben werden soll.
Argumente pro Kostenpflicht | Argumente gegen Kostenpflicht |
Kostendeckungsbeitrag für lfd. Kosten | Attraktivitätssteigerung Innenstadt / Gastfreundschaft/kostenfreie, gepflegte WC-Anlagen fallen positiv auf |
Haushaltskonsolidierung | Auch z.B. Obdachlose/Sozialbenachteiligte hätten würdige Möglichkeit der WC-Nutzung/weniger Wildpinkeln |
Nutzer:innen ordnen der Nutzung einen Wert zu | Gleichbehandlung jederzeit für alle Personengruppen (keine Ausnahmen zu Stadtfesten, Events oder für Marktbeschicker) |
ggf. geringerer Fremdnutzungsanteil (z.B. Drogenkonsum, Schlafplatz) Hinweis: Bei modernen Anlagen wie am Reichenbachplatz öffnen sich die Türen nach entsprechender Vorwarnung der Nutzer:in nach einer zuvor angegebenen Zeit, um einen Daueraufenthalt zu unterbinden. | Beitrag zur Entlastung der Bürger:innen / Besucher: innen, insbesondere der Jugendlichen, die z.B. noch kein Einkommen haben |
| auch die WC-Nutzung zum Kleinkind-Wickeln wäre damit kostenfrei |
| Die Entgelterhebung an sich verursacht einen Personal- und Abrechnungsaufwand von ca. 12.000 Euro im Jahr je Anlage |
| Vandalismusgefahr erhöht sich, weil Geld in WC zu erbeuten ist |
| Jeglicher zusätzlicher Einsatz von Technik kann auch zu Systemstörungen vor Ort und damit zu Nutzungseinschränkungen führen |
|
|
Die Benutzungsfrequenz der Anlagen wird von dem Standort abhängen.
Für den Standort WC-Sülzwiesen wurde im Jahr 2022 eine Frequenzmessung vorgenommen.
Zu verzeichnen waren etwa 1.000 Nutzungen je Woche (inkl. Adventswochenenden, Flohmarkttagen, Veranstaltungstagen).
Für die Standorte am Reichenbachplatz und in der Waagestraße wird eine deutlich stärkere Frequenz erwartet.
Bei einer niedrig angesetzten Frequenz ist von folgenden Einnahmen auszugehen:
WC Reichenbachplatz: 1.400 Nutzungen/Woche x 53 Wochen = 74.200 Nutzungen im Jahr
x 50 Cent = 37.100 Euro Einnahme p.a. aus dem Nutzungsentgelt
WC Rathaus: 2.000 Nutzungen/ Woche x 53 Wochen = 106.000 Nutzungen i. Jahr
x 50 Cent = 53.000 Euro Einnahme p.a. aus dem Nutzungsentgelt
Die Kosten für den laufenden Betrieb der WC-Anlage an den Sülzwiesen betragen jährlich rund 45.000 Euro. Bei Erhebung eines Entgelts wäre mit zusätzlichen 10.000 Euro zu rechnen.
Somit ist für den Betrieb der öffentlichen WC-Anlagen Reichenbachplatz und Rathaus von jährlichen Kosten von mindestens 80.000 -100.000 Euro + 10.000 Euro für die Bewirtschaftung auszugehen. Nicht betrachtet sind dabei die Herstellungskosten der Anlagen bzw. der jährliche Abschreibungsbetrag.
Die o.g. skizzierten Einnahmen aus Benutzungsentgelten können einen Kostendeckungsbeitrag für den Betrieb der öffentlichen WC-Anlagen leisten.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
|
Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
| ./. |
2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
| ./. |
3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
| ./. |
4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
| ./. |
5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
| ./. |
6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
| ./. |
7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
| ./. |
8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
| ./. |
9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
| ./. |
Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. | |||
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 159 Euro
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c an Folgekosten: lfd. Kosten von ca. 5.000 Euro im Jahr je kosten
pflichtige Anlage
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: siehe Vorlagentext
Anlagen: Benutzungs- und Entgeltordnung für die öffentlichen städtischen WC-Anlagen
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
119,3 kB
|
