Beschlussvorlage - VO/10689/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung des Projektes "LINA- Langfristige Integration- nachhaltige Arbeitsbegleitung für Geflüchtete" bei der Gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg mbH (gBUK)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Daniela Krüger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt
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Entscheidung
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08.06.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Das Projekt "LINA- Langfristige Integration- nachhaltige Arbeitsbegleitung für Geflüchtete" bei der Gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg mbH (gBUK) wird seitens der Hansesstadt Lüneburg für die Jahre 2022 und 2023 mit 25% gefördert. Für die Jahre 2024 ff. sind 25% der Fördersummen in den Haushalt einzuplanen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg mbH (gBUK) hat die Förderung des Projektes "LINA- Langfristige Integration- nachhaltige Arbeitsbegleitung für Geflüchtete" im Rahmen des ESF Plusprogramms „WIR- Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt“ bei der Hansesstadt Lüneburg gestellt.
Die gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg mbH arbeitet aktuell im Verbundprojekt zusammen mit der VHS Heidekreis gGmbH, dem Celler Volkshochschulverein e.V. – vhs Celle und dem Landkreis Harburg – Kreisvolkshochschule (KVHS) Landkreis Harburg an der Interessensbekundung/Projektantragsstellung.
Das Projekt soll passgenaue teilnehmendenbezogene Maßnahmen zur Integration in Arbeit, Ausbildung, (Wieder-)Aufnahme des Schulbesuchs, Begleitung des Übergangs Schule-Beruf sowie Erhalt, Erhöhung und Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit in den Fokus nehmen. Es soll eine strukturelle Verbesserung des Zugangs zu Arbeit oder (Aus-)Bildung geschaffen werden. Eine nachhaltige und langfristige Vermittlung in den Arbeitsmarkt sowie die nachhaltige Verbesserung der Situation geflüchteter Menschen in den vier Landkreisen unter Einbeziehung eines breiten regionalen Netzwerks aus Akteuren sind das Projektziel. Die Projektlaufzeit beträgt max. 4 Jahre.
Der neue Projektantrag für die ESF Plus-Förderperiode 2021 – 2027 hat ein Fördervolumen von 4 Mio. EUR pro Region, wobei 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben aus ESF- und Bundesmitteln und 10 % aus Eigenmittel finanziert werden sollen.
Für die gBuK bedeutet dieses konkret für gesamte Förderungsdauer einen Eigenanteil in Höhe von 69.128,89 €.
Beantragt wird, dass dieser Eigenanteil von Landkreis und Hansesstadt Lüneburg getragen wird.
Im Antrag wird vorgeschlagen, den Betrag entsprechend den Gesellschaftsanteilen (Landkreis 74,9 % bzw. Hansestadt 25,1 %) aufzuteilen.
Der Haushalt der Hansestadt Lüneburg ist defizitärer als der des Landkreises Lüneburg. Die Verwaltung empfiehlt daher ebenfalls die Förderung entsprechend der Gesellschaftsanteile zu bemessen.
Der Eigenanteil verteilt sich dann folgernder Maßen:
2022 3.760,51 €, davon 25% 940,13 €
2023 17.056,89 €, davon 25% 4.264,22 €
2024 17.377,37 €, davon 25% 4.344,34 €
2025 17.548,38 €, davon 25% 4.387,10 €
2026 13.385,74 €, davon 25% 3.346,44 €
Die Mittel für die Jahre 2022 und 2023 können aus dem Budget Stadtteilarbeit finanziert werden. Ab 2024 wären die Mittel im Haushalt einzuplanen.
Der Landkreis Lüneburg hat diesbezüglich eine Förderung in Höhe von 50% unter dem Vorbehalt, dass die Hansestadt Lüneburg ebenfalls 50 % übernimmt, bewilligt.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
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2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) | + | Integration von Geflüchteten, durch Schaffung von Zugängen zum Bildungswesen und die Ermöglichung von Schulabschlüssen. |
7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) | + | Nachhaltige und langfristige Vermittlung in den Arbeitsmarkt sowie die nachhaltige Verbesserung der Situation geflüchteter Menschen |
8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja X
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle: 50210
Produkt / Kostenträger: 31500103
Haushaltsjahr: 2023
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
