Beschlussvorlage - VO/10676/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Hafen Lüneburg GmbH - Gestattungsvertrag zur Nutzung der Gleisanlagen des Landkreises Lüneburg Weisung an die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Isabell Junkereit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung
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Vorberatung
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24.05.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Hafen Lüneburg GmbH werden angewiesen, der Geschäftsführung die Freigabe zu erteilen, den Gestattungsvertrag über die Nutzung von Gleisanlagen und Grundstücken des Landkreises Lüneburg im Industrie- und Gewerbegebiet Lüneburg-Süd, abzuschließen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Landkreis Lüneburg beabsichtigt die landkreiseigenen Gleisanlagen, im Industriegebiet Lüneburg-Süd und die dazugehörigen Gleisgrundstücke an die Hafen Lüneburg GmbH, zur Bewirtschaftung der Anlagen, zu übergeben.
Dazu ist die formelle Übergabe der Anlagen mit einem Gestattungsvertrag, analog des mit der Hansestadt Lüneburg geschlossenen Gestattungsvertrag zur eigentümergleichen Bewirtschaftung des Hafens Lüneburg und der hansestädtischen Industriebahnen, notwendig.
Aufgrund der Ertüchtigung der Bahnstrecke Lüneburg – Soltau und des insoweit bereits entstandenen und noch entstehenden Gütertransports sowie der Überlegung zur Reaktivierung der Bahnstrecke Lüneburg – Amelinghausen – Soltau haben der Landkreis Lüneburg und die Hafen Lüneburg GmbH die Erwartung, dass in Zukunft wirtschaftliche Rahmenbedingungen entstehen, die die Aufnahme eines Bahnumschlags im Industriegebiet Lüneburg-Süd ermöglichen.
Zielsetzung ist es, im Industrie- und Gewerbegebiet Lüneburg-Süd, bevorzugt gewerbliche- und industrielle Nutzung zu etablieren, die einen Bahnanschluss nutzen werden.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
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2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: keine
