Beschlussvorlage - VO/10672/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Orthoklinik Lüneburg GmbH werden angewiesen, für die Feststellung des Jahresabschlusses 2022, den Jahresüberschuss i.H.v. 1.316.172,87 den Gewinnrücklagen zuzuführen, steuerrechtlich sollen 10 % des Jahresüberschusses (131.600,00 €) der freien Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO zugeführt werden sowie der Entlastung der Geschäftsführungr das Geschäftsjahr 2022 zu stimmen.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In der nächsten Gesellschafterversammlung der Orthoklinik Lüneburg GmbH wird der Jahresabschluss 2022 behandelt. Hierzu ist es erforderlich, die Beteiligungsvertreter mit Weisungen zu versehen.

 

Beigefügt sind hierzu die Bilanz (Anlage 1), die Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) und der Lagebericht (Anlage 3). Danach schließt der Jahresabschluss 2022 wie folgt ab:

 

Bilanzsumme:

6.491.593,70

Jahresüberschuss:

1.316.172,87 €

Gewinnrücklagen:

441.026,25 €

 

Hierzu wird seitens der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH vorgeschlagen, den Jahresüberschuss i.H.v. 1.316.172,87 den Gewinnrücklagen zuzuführen. Steuerrechtlich werden 10 % des Jahresüberschusses (131.600,00 €) der freien Rücklage im Sinne von § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO zugeführt sowie dem Geschäftsführer Herr Dr. Michael Moormannr das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.


Die Mazars GmbH & Co.KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, hat den Abschluss für das Geschäftsjahr 2022 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der testierte Bericht kann im Beteiligungsmanagement, Reitende-Diener-Straße 17, Raum 112, eingesehen werden.

 

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: keine

c)  an Folgekosten:  keine

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein

 Teilhaushalt / Kostenstelle:

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:  keine

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1: Bilanz

Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung

Anlage 3: Lagebericht

 

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Anlagen

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