Beschlussvorlage - VO/10605/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergnügungssteuer - 12. Änderungssatzung; Anhebung des Steuersatzes für Geldspielgeräte
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Ralf Dibowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung
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Vorberatung
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24.05.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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01.06.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Anhebung der Vergnügungssteuer
Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 22.12.2022 beschlossen, dass im Rahmen der Haushaltskonsolidierung für 2023 der Steuersatz für Geldspielgeräte in der Vergnügungssteuersatzung ab dem 01.07.2023 von 18 % auf 20 % anzuheben ist. Mit der vorliegenden Satzungsänderung wird dies nun umgesetzt. Die letzte Erhöhung fand zum 01.01.2015 statt (von 15 % auf 18 %).
Die zu hiernach zu erwartenden Mehreinnahmen für 2023 von 86.000 € (ab 2024 = 172.000 € p.a.) wurden bereits im Haushalt 2023 über einen entsprechend höheren Haushaltsansatz für 2023 berücksichtigt.
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat zuletzt Steuersätze von 20 %, und 25 % als verfassungsrechtlich unbedenklich bewertet (Urteile vom 24.05.2022 und 24.01.2023).
Die Zahl der Aufstellorte (Spielhallen, Gaststätten etc.) und die Anzahl der dort aufgestellten Geldspielgeräte wurde zuletzt durch den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) zum 01.07.2017 deutlich reduziert (maximal 12 Geldspielgeräte/Spielhalle und mindestens 100 m Abstand zur nächsten Spielhalle).
Danach blieben die Zahlen bis heute relativ konstant, und dies trotz der zwischenzeitlichen, coronabedingten Schließungen in der Zeit vom 17.03.2020 bis 25.05.2020 und 02.11.2020 bis 30.05.2021.
Die ab 2022 erkennbare Erhöhung der Zahl der Spielhallen und damit der aufgestellten Geräte geht auf die Inanspruchnahme von insgesamt 4 Mehrfachkonzessionen zurück, die das neue Nds. Spielhallengesetz noch bis Ende 31.12.2025 befristet zulässt.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
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2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage:
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
288 €
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Anlage 1, 12. Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung
Anlage 2, Synopse
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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446,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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268,5 kB
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