Beschlussvorlage - VO/10590/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwicklungsprozess im Klimafonds Bereich Grünplanung (Lünepaten/ KluG)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Annika Maison
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten
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Vorberatung
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19.04.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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27.04.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Hansestadt Lüneburg hat seit 2020 einen Klimafonds aufgelegt, der in den am 08. Juni 2021 beschlossenen Klimaschutzplan der Hansestadt Lüneburg aufgenommen wurde.
Die Aktion "Lünepaten" wurde als Teilmaßnahme des Steckbriefes D4 "Biodiversität - Klimagerechte Bepflanzung" integriert. Vorgesehen waren Entsiegelungsmaßnahmen, Aufforstung und Klimabäume sowie Baumpflanzaktionen.
2020 und 2021 wurden mit der Aktion "Lünepaten - Pflanz deinen Baum" als Teilmaßnahme im gesamten Stadtgebiet Pflanzaktionen durchgeführt, die der Verbesserung des Stadtklimas dienen. An diesen Pflanzaktionen haben sich auch Bürger:innen beteiligt, indem sie als "Lünepate" Stadt- oder Waldbäume gespendet haben.
Im Sommer 2022 wurde die Aktion "Lünepaten" aufgrund mangelnder Flächenverfügbarkeit für Neupflanzungen von Bäumen ausgesetzt. Derzeit werden neue Maßnahmen entwickelt, die weiterhin das Ziel haben, die Biodiversität im Stadtgebiet zu stärken und zu fördern und neue Lebensräume für Flora und Fauna zu schaffen.
Das neue Gesamtkonzept unter dem Namen "KluG" wurde in der Sitzung des Umweltausschusses am 04.10.22 anhand einer Power-Point-Präsentation vorgestellt. Die geplanten Maßnahmen zur Klimaanpassung in den urbanen und ruralen Räumen wurden dabei erläutert. Der Entwicklungsprozess der bisherigen Klimaprojekte, mit der als Teilmaßnahme enthaltenen „Lünepaten“ zum „KluG“-Konzept wird in der Sitzung noch einmal ausführlich in einer Power-Point-Präsentation dargestellt.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) | + | - Bekämpfung des Klimawandels und seine Auswirkungen - Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt |
2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) | + | Biologisch tote Flächen können durch entsprechende Maßnahmen dem Naturkreislauf wieder zugeführt werden und tragen zur ökologischen Aufwertung bei. |
3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) | + | - Sicherstellung eines Zugangs zu Grünflächen - Senkung der Umweltbelastung - Klimatische Verbesserung |
5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 58 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 200.000 €
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja Klimafonds/ 4211030
Teilhaushalt / Kostenstelle: 74000ERGR / 74720
Produkt / Kostenträger: 551001/ 55100143
Haushaltsjahr: 2023
e) mögliche Einnahmen: Spendengelder
Anlagen:
keine
