Beschlussvorlage - VO/10599/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag für den Verwaltungsausschuss:

 

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH zu beschließen.

 

Vorbehaltlich des Beschlusses des Rates werden die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, der vorgesehenen Änderungen des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Rahmen des für die Jahre 2020 bis 2029 neu abgeschlossenen Finanzvertrages zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg wurde unter § 5 die Unterstützung bei der Wahrnehmung oberzentraler Funktionen (hier Protokollnotiz Nr.1) geregelt. Demnach wurde vereinbart, dass der Landkreis für die anstehenden baulichen Investitionen im städtischen Klinikum Finanzmittel zur Verfügung stellt. Im Gegenzug erhält der Landkreis einen Sitz im Aufsichtsrat der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH (SKL).

 

Diese Vereinbarung macht eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages (Anlage 1) der SKL erforderlich. Die Änderungen, über die mit dem Landkreis Lüneburg Einigung erzielt wurden, sind in der beigefügten Synopse (Anlage 2) kenntlich gemacht.

 


 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: keine

c)  an Folgekosten:  keine

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein

 Teilhaushalt / Kostenstelle:

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:  keine

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1: Gesellschaftsvertrag

Anlage 2: Synopse zum Gesellschaftsvertag

 

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Anlagen

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