Beschlussvorlage - VO/10447/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Flächennutzungsplan 89. Änderung für den Teilbereich "Rettmer Nord" Aufhebungsbeschluss
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Kristin Hauschild
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
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Vorberatung
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30.01.2023
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09.03.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
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20.03.2023
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Gestoppt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg hat in der Sitzung am 23.04.2020 (VO/8923/20) den Beschluss zur 89. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst.
Ziel des Beschlusses war es, zwischen der Heiligenthaler Straße und dem Margeritenweg
ein neues Wohngebiet zu entwickeln. Zur Erstellung eines Bebauungsplanes wurde ein Planungsbüro beauftragt und Fachgutachten angefertigt.
Der Bebauungsplanentwurf wurde dem Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung am 31.05.2021 vorgestellt. Anschließend fand die frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung statt.
Inzwischen besteht nicht mehr die Absicht, die Flächen baulich zu nutzen. Die Eigentümerin hat einen langfristigen Pachtvertrag geschlossen, der eine landwirtschaftliche Nutzung auf dieser Fläche sichert. Daher ist eine Bebauung auf absehbare Zeit ausgeschlossen.
Die bisher entstandenen Kosten werden aufgrund einer unterzeichneten Verpflichtungserklärung vom Investor getragen.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
| Keine Auswirkungen |
2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 75,00
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Anlage 1 Geltungsbereich
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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164 kB
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