Mitteilungsvorlage - VO/10265/22-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsieglungen von nicht mehr benutzungspflichtigen Radwegen im Rahmen des Programms KluG
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Bearbeitung:
- Bastian Hagmaier
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität
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Kenntnisnahme
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14.03.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Hansestadt Lüneburg hat seit 2020 einen Klimafonds aufgelegt, der in den 2021 beschlossenen Klimaschutzplan der Hansestadt Lüneburg aufgenommen wurde. Im Steckbrief D4 "Biodiversität - Klimagerechte Bepflanzung" sind auch Entsiegelungen integriert, die in verschiedenen Bereichen des Stadtgebietes durch den Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün - umgesetzt werden sollen.
Durch das Konzept unter dem Namen "KluG" (Klima und Grün) werden diese Maßnahmen nun konkretisiert, um die Klimaresilienz in unserer Stadt zu unterstützen. Als geplante Maßnahmen zur Klimaanpassung in den urbanen Räumen werden dabei auch Entsiegelungen von nicht mehr benötigten hochbordgeführten Radwegen ohne Benutzungspflicht in den Blick genommen. Dies betrifft hauptsächlich die Radwege in Tempo-30-Zonen, welche auch in der Unterhaltung abgängig sind.
Versiegelte Oberflächen aus Asphalt oder Betonstein sollen zu grünen Inseln entlang des Straßenraumes umgestaltet werden. Abhängig von der Lage und vorhandenen Versorgungsleitungen werden die neuen Grünflächen mit klimaresilienten Bäumen, bienengerechten Stauden oder zertifizierten Wildblumenmischungen bepflanzt. Eine Erhöhung der Luftqualität, eine Anreicherung von Grundwasserneubildung sowie eine optische Aufwertung des Straßenabschnittes sind Ziele dieser Maßnahmen.
Ein erster Abschnitt ist im Lüner Weg für dieses Jahr vorgesehen, weitere Straßenzüge werden in den nächsten Jahren folgen.
Die geplanten Maßnahmen sind mit der Straßenverkehrsbehörde abgestimmt. Die Straßenzüge befinden sich überwiegend in jeweiligen Tempo-30-Zonen, bei denen nach der StVO (§ 45 Absatz 1c Satz 3 StVO) keine benutzungspflichtigen Radwege angeordnet werden.
In den Wohnstraßen ist zudem die Verkehrsbelastung eher (sehr) gering, so dass auch nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen der Radverkehr im Mischverkehr zu führen ist.
Die Entsiegelungen der nicht benutzungspflichtigen Radwege sind ebenfalls mit der Polizei abgestimmt, die keine Bedenken hinsichtlich der Verkehrssicherheit geäußert hat und die Umsetzung unterstützt.
Die vorgesehenen Maßnahmen werden in der Ausschusssitzung anhand einer Präsentation vorgestellt.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
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2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
□ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage:
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
