Beschlussvorlage - VO/10560/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung der Budgetvereinbarung mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband für das Jahr 2023
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Daniela Krüger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt
|
Vorberatung
|
|
|
22.03.2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Budgetvereinbarung der Jahre 2017 bis 2022 mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband wird bis zum 31.12.2023 verlängert. Nach Genehmigung des Haushalts 2023 wird eine Zuwendung in Höhe von 43.994,07 € an den Verband ausgezahlt.
Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Verhandlungen zwecks Neuabschluss einer Budgetvereinbarung zu führen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Paritätische Wohlfahrtsverband Kreisverband Lüneburg (Der Paritätische) umfasst mehrere Mitgliedsorganisationen, die finanzielle Zuwendungen von der Hansestadt Lüneburg erhalten. Zur Verminderung des Verwaltungsaufwandes und zur Verbesserung der Finanzplanungen der jeweiligen Mitgliedsverbände, haben die Hansestadt Lüneburg und Der Paritätische seit 2000 Budgetverträge geschlossen.
Folgende Mitgliedsorganisationen gehören der Vereinbarung an:
- Blinden- und Sehbehindertenverein
- Deutscher Kinderschutzbund
- DMSG- Kontaktgruppe
- FreiwilligenAgentur
- Gehörlosenverein
- Gruppe der Angehörigen psychisch Kranker
- KIBIS
- Pro familia-Beratungstelle Lüneburg
- Rheuma Liga
- Selbsthilfegruppen-Topf.
Die Budgetierung der Zuwendungen hat sich bewährt.
Letztmalig wurde 2017 die Budgetvereinbarung mit einer Laufzeit bis 21.12.2022 verhandelt. Die Vereinbarung sah vor, dass im ersten Quartal 2022 Verhandlungen für eine neue Vereinbarung aufgenommen werden sollten. Aufgrund von mangelnden zeitlichen und personellen Ressourcen konnten die Verhandlungen im letzten Jahr nicht aufgenommen werden.
Gerade in der Pandemiezeit hat sich gezeigt, dass die Arbeit von ehrenamtlichen Institutionen von immenser Bedeutung ist. Auch in diesem Jahr gibt es für die Gesellschaft viele Herausforderung, wie z.B. die Energiekrise und damit der damit verbundenen Preissteigerungen, die aus Sicht der Verwaltung ein gutes vielfältiges Netz von ehrenamtlichen Angeboten erforderlich machen.
Im Einvernehmen mit der Geschäftsführung des Paritätischen Wohlfahrtverbandes schlägt die Verwaltung daher vor, dass die letzte Vereinbarung bis zum 31.12.2023 verlängert wird und eine Zuwendung in Höhe der Zuwendung des Jahres 2022 geleistet wird. Die Zuwendung für 2022 betrug 43.994,07 €. In diesem Jahr sollen die Verhandlungen zwecks Neuabschlusses einer Budgetvereinbarung aufgenommen werden.
Im Rahmen der letztjährigen Haushaltsberatung wurde dieser Betrag in den Haushalt 2023 aufgenommen.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
|
Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
|
|
2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
|
|
3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
|
|
4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
|
|
5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) | + | Förderung der psychischen Gesundheit durch Unterstützung von und durch Betroffene |
6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
|
|
7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) | + | Förderung der sozialen Inklusion aller Menschen |
8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
|
|
9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
|
|
Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 45
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 43.994,07
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja X
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle: 50010
Produkt / Kostenträger: 315602
Haushaltsjahr: 2023
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
