Beschlussvorlage - VO/10448/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl einer/eines stellvertretenden Ausschussvorsitzenden für den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Daniela Krüger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt
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Entscheidung
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22.03.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Anlässlich der konstituierenden Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg am 25.11.2021 wurden die Bildung, Größe und Besetzung der Fachausschusse, die Benennung der jeweiligen Ausschussvorsitze und übergangsweise Fortgeltung der Geschäftsordnung der Wahlperiode 2016 bis 2021 beschlossen.
Die Geschäftsordnung sah in § 21 vor, dass die Stellvertretungen der Ausschussvorsitze aus der Mitte der dem Ausschuss angehörigen Ratsmitgliedern gewählt werden.
In der Sitzung am 13.01.2023 wurde für den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt Stefanie Filohn als stellvertretende Ausschussvorsitzende gewählt.
Stefanie Filohn schied zum 04.11.2022 aus dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Gleichstellung und Ehrenamt aus, so dass es zurzeit keine Stellvertreung gibt.
In der neuen Geschäftsordnung des Rates (Beschluss vom 13.07.2022) ist die Stellvertretung des Ausschussvorsitzes nicht mehr explizit geregelt.
Da sich die Wahl einer Stellvertetung des Ausschussvorsitzes in der Vergangenheit bewährt hat, wird empfohlen weiterhin aus der Mitte der stimmberechtigten Ausschussmitglieder eine Stellvertretung zu wählen.
Gewählt ist die Person, auf die die Mehrheit der Stimmen entfällt.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
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2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 39,--
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
