Beschlussvorlage - VO/10503/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundstücksangelegenheit: Erwerb von Flächen am Bahnhof zur Herstellung einer StadtRAD-Station
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Mareike Seebeck
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Hansestadt Lüneburg
|
Entscheidung
|
|
|
06.03.2023
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Hansestadt Lüneburg beabsichtigt auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung, dem so genannten Memorandum of understanding (VO/9401/21) die Herstellung einer Stadt-RAD-Station auf dem Gelände des ehemaligen Blumenpavillons am Bahnhof, zudem die Neugestaltung des Müllplatzes und Neustrukturierung der Zufahrt zum Radspeicher, sowie Abriss der Bank vor dem Radspeicher. Dafür ist es notwendig, die benötigten vorhandenen Gebäude-, Verkehrs- und Wegeflächen zu erwerben.
Die Hansestadt Lüneburg erwirbt dabei Teilflächen im Umfang von 327 m² aus dem Flurstück 41/23 Flur 23, Gemarkung Lüneburg. Die Flächen sind aktuell doppelt gewidmet: Es liegt eine städtische Widmung vor, ebenso wie eine Widmung durch das Eisenbahnbundesamt. Eine Entwidmung des Eisenbahnbundesamts erfolgt nach dem Verkauf der Fläche, indem die Hansestadt Lüneburg einen Freistellungsantrag beim Eisenbahnbundesamt (EBA) stellt.
Der Kaufpreis der Fläche liegt bei etwa 20.000 € (Quadratmeterpreis ca. 61,16 €). Da die genauen Flächengrößen erst durch die nach dem Kaufvertragsschluss von der Hansestadt Lüneburg vorzunehmende und zu finanzierende Vermessung (inklusive Schaffung eines neuen Flurstücks) feststehen werden, kann es zu einer entsprechenden Abweichung nach oben oder unten kommen. Der Abriss des Blumenpavillons ist von der Hansestadt Lüneburg zu beauftragen und zu finanzieren.
Das Vertragswerk wird dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt; das Ergebnis der Prüfung stand zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch nicht fest, denn der Kaufvertragsentwurf wird der Hansestadt Lüneburg erst nach dem städtischen Gremienbeschluss durch DB Immobilien vorgelegt.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
|
Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) | + | StadtRAD-Station nachhaltige Mobilität |
2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
|
|
3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
|
|
4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
|
|
5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
|
|
6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
|
|
7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
|
|
8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
|
|
9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
|
|
Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
□ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 130 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten: ca. 20.000 € zzgl. Nebenkosten für Kauf und Entwidmung und Vermessung sowie 100.000 € für Umbau davon 50.000 € von der DB
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja X (Haushaltsausgaberest)
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle: 20 – Kämmerei und Stadtkasse / 21070 - Grundvermögen
Produkt / Kostenträger: 111030 – Bebautes und unbebautes Grundvermögen
Haushaltsjahr: 2021
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Flächenübersicht
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
