Beschlussvorlage - VO/10550/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwicklung von Perspektiven zur Verbesserung der Inklusion an den weiterführenden Schulen in Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Jutta Bauer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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06.03.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Verwaltung wird beauftragt umgehend eine geeignete Schule zur vorübergehenden Erweiterung um eine „inklusive (Modell-)Förderklasse“ auszuwählen und Gespräche mit der Schulleitung aufzunehmen.
- Die Verwaltung wird beauftragt anschließend mit dem RLSB und der Schulleitung Gespräche aufzunehmen um die Realisierungsmöglichkeit einer „inklusive (Modell-) Förderklasse“ zu erörtern.
- Die Verwaltung wird beauftragt bei einer positiven Realisierungsmöglichkeit umgehend einen entsprechenden Antrag zur Erweiterung zu stellen.
- Die Verwaltung wird beauftragt ein gemeinsames Gespräch mit dem Land, dem RLSB, der Schulleitung und der Leuphana zu suchen um die Rahmenbedingungen und Ausstattung für ein derartiges Leuchtturmprojekt zu erörtern.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung nimmt mit dieser Vorlage Bezug auf den im Schulausschuss am 09.02.23 zu TOP 8 mehrheitlich beschlossenen Änderungsantrag der Stadtratsfraktion „Bündnis 90/ Die Grünen“ mit dem Titel „Leuchtturmprojekt zur Verbesserung der Inklusion in Lüneburg schaffen“ (siehe VO /10472/23). Der Änderungsantrag und die Stellungnahme der Verwaltung zum Grundantrag sind dieser Vorlage als Anlage noch einmal beigefügt.
Leuchtturmprojekt zur Verbesserung der Inklusion in Lüneburg schaffen
Die Verwaltung möchte voranstellen, dass sie ausdrücklich den Versuch ein Leuchtturmprojekt für Lüneburg zu schaffen, um die Situation der schulischen Inklusion im Stadtgebiet Lüneburg voranzubringen, begrüßt. Die Verwaltung sichert zu, alles ihr Mögliche dazu beizutragen, ein solches Projekt zu unterstützen.
Allerdings ist vorweg auch festzuhalten, dass die Hansestadt Lüneburg als Schulträger nur einen Anteil am Gelingen hat und als (alleiniger) Adressat des Antrags hinsichtlich der aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Grunde auf verlorenem Posten steht.
Den größeren gestalterischen Anteil für ein solches Projekt haben nämlich das Land und das Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB). Dort müssen, idealerweise in Abstimmung mit der Hansestadt Lüneburg, die entsprechenden räumlichen, personellen und finanziellen Voraussetzungen sowie die rechtlichen Möglichkeiten geschaffen und umgesetzt werden, um ein derartiges Leuchtturmprojekt zum Erfolg zu führen.
Seitens der Verwaltung wurden nach dem Schulausschuss mit Beteiligten am Antrag und am möglichen Projekt weitere Gespräche geführt, um die rechtlichen Möglichkeiten für ein solches Projekt detaillierter zu erörtern.
KME-Förderzweig an der JRS
Gemäß des Änderungsantrags der Stadtratsfraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN soll bis zur Realisierung des Leuchtturmprojektes übergangsweise ab dem Schuljahr 2023/2024 ein inklusiver Förderzweig KME an der JRS angegliedert werden.
Nach bisher vorliegenden Aussagen der Fachbereichsleitung Inklusive Bildung des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung wird das Leuchtturmprojekt weder aus schulfachlicher Sicht (Referat 53) unterstützt, noch aus schulrechtlicher Sicht (Referat 15) für genehmigungsfähig gehalten.
Wesentliche Hinderungsgründe für dieses Vorhaben sind:
- Alle Schulen in Niedersachsen sind nach §4 NschG inklusive Schulen.
- Sonderpädagogische Ressourcen werden in der Verantwortung des RLSB gleichmäßig verteilt.
- Referat 53 sieht Förderschulen zukünftig nicht als inklusive Schulen an.
- Eine Fortführung der Förderschule Lernen über 2028 hinaus, auch im Rahmen eines Modellprojekts, ist nicht zulässig (§183 Abs 5 NSchG).
- Eine Erweiterung der JRS mit dem Schwerpunkt KM ist nach § 106 Abs. 1, der Einhaltung der Voraussetzungen der Abs. 5 und 9 sowie mit Genehmigung der Schulbehörde nach Abs. 8 NSchG möglich.
- Nach § 4 Abs. 3 SchOrgVO ist bei den Berechnungen für eine FöS mit dem Schwerpunkt KME je Zug oder Lerngruppe von 9 SuS auszugehen. Die Prognose ist gem. § 6 Abs 1 SchOrgVO für mind. 10 Jahre zu erstellen. Die Stadt Lüneburg müsste also eine Schülerzahlprognose über 10 Jahre mit jeweils 9 Schülerinnen und Schülern nachweisen, wobei es in Lüneburg bereits eine Förderschule KME Am Knieberg gibt.
Aufgrund der obigen Ausführungen schließt die Verwaltung die Erweiterung der JRS um den Förderzweig KME als unrealistisch aus, obwohl eine interfraktionelle Arbeitsgruppe diese Möglichkeit bevorzugt. Dies wurde in der Stellungnahme zum Schulausschuss am 09.02.2023 bereits ausführlich dargelegt.
Gleichwohl ist die interfraktionelle Arbeitsgruppe ebenfalls zu der im folgenden dargestellten Alternative gekommen.
„inklusive (Modell-)Förderklasse“ an einer anderen Schule
Da die Johannes-Rabeler-Schule definitiv im Jahr 2028 ausläuft, empfiehlt die Verwaltung eine andere Schule zu suchen, die vorübergehend um eine „inklusive (Modell-)Förderklasse“ erweitert werden könnte. Hierzu müsste zunächst sehr kurzfristig geklärt werden, welche Schule dazu bereit wäre. Durch eine Erweiterung einer bestehenden Schule, die auch nach dem Jahr 2028 noch existiert, wird den Eltern und Schüler:innen eine grundsätzliche Verlässlichkeit hinsichtlich eines Schulabschlusses geboten.
An einer geeigneten Schule könnte eine „inklusive (Modell-)Förderklasse“ gebildet werden, die möglicherweise auch mit anderen Schüler:innen aufgestockt und mit besonderem Personal ausgestattet wird. In Abstimmung mit dem Land/dem RLSB können hier Rahmenbedingungen für Inklusion im Sinne des §4 NschG geschaffen werden. Durch Beteiligung der Leuphana können diese Rahmenbedingungen evaluiert und bewertet werden um, ganz im Sinne eines Leuchtturmprojekts, wissenschaftlich validierte Fakten zu erhalten, um die weiteren Schritte bis 2028 für eine gelungene Inklusion zu planen.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
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2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) | + | Bis zur vollständig möglichen Inklusion, wird eine weitere Bildungsmöglichkeit für benachteiligte Kinder geschaffen |
7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
□ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100,-
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Änderungsantrag Bündnis 90/Die Grünen
Stellungnahme der Verwaltung zum Erstantrag des Stadtelternrats
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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456,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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85,4 kB
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