Beschlussvorlage - VO/9583/21-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der als Anlage beigefügten zweiten Änderungssatzung Änderung des § 2 Abs. 2 und der Überschrift des § 9 a) der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Lüneburg vom 01.05.2018, zuletzt geändert am 22.07.2021, wird zugestimmt.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit dem Beschluss des Rates der Hansestadt Lüneburg vom 22.07.2021 wurde die erste Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Hansestadt Lüneburg vom 01.05.2018 beschlossen.

Mit dem o.g. Beschluss wurde durch § 9 a die Hauptberufliche Wachbereitschaft als neue Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr in die Satzung aufgenommen.

 

Der neu eingefügte § 9 a wurde allerdings zu dem damaligen Zeitpunkt mit der nicht korrekten Überschrift „Hauptamtliche Wachbereitschaft“ versehen. Wie im weiteren Text der Satzung des § 9 a zu entnehmen ist, geht es um eine „Hauptberufliche Wachbereitschaft“

 

Des Weiteren ist unter § 2 Absatz 2 der Satzung zu lesen: […]Anweisung für Stadtbrandmeister“ wird die weibliche Form „Stadtbrandmeisterin“ hinzugefügt.

 

Ferner soll für die Satzungsbezeichnung eine Abkürzung eingeführt werden.

 

 

Folgende Änderungen sind somit vorzunehmen:

 

 Überschrift:

 Nach den Worten „Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Hansestadt Lüneburg“ werden die Wörter „(Feuerwehrsatzung FwS)“ eingefügt.

 

 

§ 2 Absatz 2:

Anweisung für Stadtbrandmeister“ wird ersetzt durch „Anweisung der Stadt Lüneburg für die Stadtbrandmeisterin/ den Stadtbrandmeister“

 

§ 9 a Überschrift:

Hauptamtliche Wachbereitschaft“ wird ersetzt durch „Hauptberufliche Wachbereitschaft“

 

 

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: 2023

c)  an Folgekosten: Veröffentlichung im Amtsblatt 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 32 / 12600103 

 Produkt / Kostenträger: 32030

 Haushaltsjahr: 2023 

 

e)  mögliche Einnahmen: keine

 

 

 

Anlagen:

 

Lesefassung der 2. Änderung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Lüneburg vom 01.05.2018, zuletzt geändert am 22.07.2021

 

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Anlagen

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