Beschlussvorlage - VO/10473/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirats
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Daniela Krüger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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02.02.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 01.02.2018 einer neuen Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirats zugestimmt.
Der § 9 Absatz 3 der Wahlordnung beinhaltet folgende Regelung:
(3) Überschreitet die Zahl der vorgeschlagenen Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber die Zahl der zu wählenden Delegierten nicht oder nur unwesentlich, so kann der Wahlvorstand dem Rat vorschlagen, alle Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber für gewählt zu erklären und die Wahlleitung zu beauftragen, die Delegiertenversammlung einzuberufen. Das gleiche gilt bei Unterschreitung der erforderlichen Anzahl der Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber.
Bei der Begrifflichkeit „unwesentlich“ handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Um eine Klarheit für die nächste Wahl des Seniorenbeirats in diesem Jahr zu schaffen, soll dieser Begriff in der Wahlordnung konkretisiert werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, in die Wahlordnung aufzunehmen, dass eine Über- und Unterschreitung der Anzahl der Delegiertenversammlung von vier Personen als unwesentlich zu bezeichnen ist.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
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2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) | + | Klarheit bei der Auslegung der Wahlordnung. Beratungen und Unterstützung von Seniorinnen und Senioren. |
8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 30
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
- Entwurf der Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirats
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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192,7 kB
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