Beschlussvorlage - VO/10434/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung und Einziehung von Straßen, Änderung der Straßenreinigungsverordnung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Angelika Richter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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02.02.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Widmung:
Die nachstehend aufgeführten bautechnisch hergestellten Straßen werden gem. § 6 NStrG gewidmet:
An der Soltauer Bahn von der Auffahrt zur Brücke bis einschließlich Wendehammer | Gemarkung Lüneburg, Flur 30, Teilstück aus Flurstück 2/30 |
Neu-Häcklingen bis östliche Grundstücksgrenze von Haus Nr. 5 | Gemarkung Häcklingen, Flur 4, Flurstück 6 tlw. |
Brockwinkler Weg, Stichstraße zu den Häusern 57, 60, 61 | Gemarkung Lüneburg, Flur 56, Flurstück 46/35 |
Lösegrabenwehr | Gemarkung Lüneburg, Flur 25, Flurstück 4/4 tlw. Die Nutzung wird auf Fußgänger und Fahrradverkehr beschränkt |
Radweg Ilmenaugarten einschließlich Treppenanlage zur Straße „An der Wittenberger Bahn“ | Gemarkung Lüneburg, Flur 25, Flurstücke 18/47 und 18/51 tlw., Flur 30, Flurstücke 2/37 tlw. und 122/26 tlw. Die Nutzung wird auf Fußgänger und Fahrradverkehr sowie Fahrzeuge der AGL beschränkt |
Hansestraße Stichweg | Gemarkung Lüneburg, Flur 41, Flurstücke 137/157, 137/206 |
Einziehung
Die nachstehend aufgeführte Verkehrsfläche wird gem. § 8 NStrG eingezogen:
Goseburgstraße | Gemarkung Lüneburg, Flur 3, Flurstück 25/19 |
Straßenreinigungsverordnung
Die anliegende 11. Änderungsverordnung zur Änderung der Verordnung der Hansestadt Lüneburg über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung (Straßenreinigungsverordnung) wird mit Wirkung zum Tag nach der Veröffentlichung erlassen. Die Anlage ist Bestandteil der Sitzungsvorlage.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Widmung
Die im Beschlussvorschlag aufgeführten Straßen sollen als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet werden. Die Verkehrsflächen sind bautechnisch hergestellt. Für die noch nicht im Eigentum der Hansestadt Lüneburg befindlichen Flächen liegt die Zustimmung der Eigentümerin zur Widmung vor. Durch die Widmung werden die Straßen und Verkehrsflächen in die Straßenbaulast (u. a. bauliche Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht) der Hansestadt Lüneburg übernommen.
Gem. § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) wird die Widmung durch den Träger der Straßenbaulast ausgesprochen. Träger der Straßenbaulast für die auf dem Gebiet der Hansestadt Lüneburg liegenden Verkehrsflächen ist die Hansestadt Lüneburg.
Einziehung
Hat eine Straße keine Verkehrsbedeutung mehr, so soll sie vom Träger der Straßenbaulast eingezogen werden. Die im Beschlussvorschlag aufgeführte Fläche an der Straße Goseburg diente als Wendeplatz für den Linienbus. Nachdem die Linienführung geändert wurde, wurde der Platz nicht mehr genötigt und veräußert. Da die Verkehrsbedeutung entfallen ist, ist die Fläche einzuziehen. Damit entfällt die Verkehrssicherungspflicht der Hansestadt Lüneburg für diese Fläche.
Straßenreinigung
Die Hansestadt Lüneburg ist gem. § 52 NStrG insbesondere zur Reinigung der öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage verpflichtet. Die Reinigungspflicht ist nach Maßgabe der §§ 3 und 4 der Straßenreinigungsatzung der Hansestadt Lüneburg teilweise auf die Anlieger übertragen worden.
Art, Maß und räumliche Ausdehnung der ordnungsgemäßen Reinigung werden durch die Straßenreinigungsverordnung der Hansestadt Lüneburg vom 01.01.2011 in der zurzeit geltenden Fassung vom 27.08.2020 bestimmt. Die Verordnung teilt u. a. in ihrer Anlage die Straßen nach dem Grad ihres Reinigungsbedürfnisses in Reinigungsklassen ein und ist laufend durch zwischenzeitlich hergestellte und gewidmete Straßen zu ergänzen bzw. anzupassen. Die Anlage zur Straßenreinigungsverordnung soll dem beigefügten Verordnungsentwurf entsprechend ergänzt werden.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
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2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) | + |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 63,00
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan An der Soltauer Bahn
Anlage 2: Lageplan Neu-Häcklingen
Anlage 3: Lageplan Brockwinkler Weg
Anlage 4: Lageplan Lösegrabenwehr
Anlage 5: Lageplan Radweg Ilmenaugarten
Anlage 6: Lageplan Goseburgstraße
Anlage 7: Lageplan Hansestraße Stichweg
Anlage 8: 11. Änderungsverordnung zur Änderung der Straßenreinigungsverordnung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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304,4 kB
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288,8 kB
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9,8 MB
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5
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274 kB
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6
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358,4 kB
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7
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(wie Dokument)
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112,5 kB
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8
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(wie Dokument)
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56,7 kB
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