Beschlussvorlage - VO/10393/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung - Betriebsabrechnung 2021 - Gebührenbedarfsberechnung 2023 - Änderung der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Miriam Bauch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung
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Vorberatung
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14.12.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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22.12.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Betriebsabrechnung 2021 für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung wird zur Kenntnis genommen.
Der Gebührenbedarfsberechnung der Schmutzwasserbeseitigung für 2023 wird zugestimmt. Die Schmutzwasserbeseitigungsgebühr bleibt unverändert.
Der Gebührenbedarfsberechnung der Niederschlagswasserbeseitigung für 2023 inklusive der Gebührenanpassung um 0,12 € /m² wird zugestimmt.
Der in Anlage 6 dargestellten Satzungsänderung zur 24. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung der Abwasserbeseitigung) vom 23.02.1984 in der Fassung der 23. Änderungssatzung vom 19.12.2019 wird zugestimmt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Betriebsabrechnung 2021 (Gesamtbetrachtung)
Die Betriebsabrechnung 2021 (Anlage 1 und 2) weist ein positives jahresbezogenes Ergebnis von rd. 702,3 T€ aus. Nach Einbeziehung des Ergebnisvortrges aus dem Jahr 2019 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein positives Gesamtergebnis von rd. 1,5 Mio.€.
Die derzeitig gültige getrennte Abwasserbeseitigungsgebühr wurde durch eine einjährige Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2021 auf Basis der Betriebsabrechnung 2020 für das Jahr 2022 festgesetzt.
Als Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung auf Kostenträgerebene (Schmutz- und Niederschlagswasser) dient das bei der WTE Betriebsgesellschaft mbH in Auftrag gegebene Gutachten „Gebührenkalkulation zur Abwasserentsorgung für die Hansestadt Lüneburg“ vom 01.03.2005.
Die Gesamtbetrachtung der Abwasserbeseitigung mit der Betriebsabrechnung 2021 und dem Zeitraum der Gebührenbedarfsberechnung 2023 ist der Anlage 3 zu entnehmen.
Rückschau zur Abwasserbeseitigung
Seit 01.07.2005 gilt im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg die getrennte Abwassergebühr. Bis zur Einführung der getrennten Abwassergebühr wurde eine Kanalbenutzungsgebühr in Höhe von 1,60 € je m³ Abwasser (Frischwassermaßstab) erhoben. Mit Einführung der getrennten Gebühr betrug sie für die Schmutzwassergebühr 1,16 € je m³ Abwasser (Frischwassermaßstab) und für die Niederschlagswasserbeseitigung 0,44 € je m² überbaute und befestigte Fläche.
Betrachtet man die Entwicklung der getrennten Abwassergebühr seit ihrer Einführung ergibt sich folgendes Bild:
Derzeit beträgt die Schmutzwasserbeseitigungsgebühr 1,65 € je m³ und die Niederschlagswassergebühr 0,39 € je m² versiegelte Fläche.
Gebührenbedarfsberechnung 2023 Schmutzwasser
Die Entgelte an die Abwasser, Grün und Lüneburger Service GmbH betragen für das Jahr 2021 insgesamt 9 Mio.€, dies sind etwa 500 T€ Minderaufwendungen zum Haushaltsansatz. Dieser Effekt ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass in der Klärschlammbeseitigung mehr der landwirtschaftlichen Verwertung zugeführt wurde als geplant und somit weniger Klärschlamm in die mit höheren Kosten verbundene Verbrennung gegeben werden musste. Die Begründung hierfür liegt u.a. im Dünger-Exportstopps Russlands aufgrund des Ukraine Krieges. Für die Zukunft muss man jedoch aufgrund der Klärschlammverordnung davon ausgehen, dass die Klärschlämme vermehrt der Verbrennung zugeführt werden.
Die Erhöhung der Entgelte an die Abwasser, Grün und Lüneburger Service GmbH im Jahr 2023 ist u.a. darauf zurückzuführen, dass das Fällmittel auf der Kläranlage umgestellt werden muss. Die Notwendigkeit zur Umstellung des Fällmittels besteht aufgrund am Markt nicht verfügbarer spezieller Eisensalzlösungen. Dieses Problem betrifft derzeit nicht nur die Kläranlage in Lüneburg sondern die meisten Kläranlagen / Abwasserbetriebe in Deutschland. Vom Aluminiumsulfat, welches ab 01.11.2022 beschafft werden soll, wird die doppelte Menge zum zweifachen Preis benötigt, so dass 2023 von zusätzlichen Kosten in Höhe von ca. 250 T€ netto ausgegangen werden muss.
Bei der routinemäßigen Inspektion der 2 Schlammspeicher wurden diverse Schäden an der Betoninnenverkleidung festgestellt. Beim ersten Becken sind die Schäden so gravierend, dass laut Gutachten noch in 2023 mit der Sanierung begonnen werden muss, um höhere Folgeschäden abzuwenden. Der Gesamtaufwand der Sanierung in 2023 am ersten Becken wird mit ca. 200 T€ netto kalkuliert.
Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung wird folgende Ergebnisentwicklung 2023 (detailliert in Anlage 4) erwartet:
Produkt 538001 Schmutzwasser- |
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Gebührenbedarfsberechnung |
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Beträge in € | Herkunft der Vorträge | BAB | Prognose | Kalk. | |
Jahr | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 |
Erlöse | 9.194.749 | 10.276.753 | 10.597.550 | 10.529.159 | 10.446.154 |
Kosten | 9.260.482 | 8.320.686 | 9.331.507 | 9.183.347 | 10.046.009 |
Jahresbezogenes Ergebnis | -65.733 | 1.956.067 | 1.266.043 | 1.345.812 | 400.145 |
Vortrag aus Vorvorjahr | 55.301 | -2.832.489 | -10.181 | -904.476 | 1.257.057 |
Ergebnisverzinsung | 251 | -28.054 | 1.195 | -904 | 1.257 |
Gesamtergebnis | -10.181 | -904.476 | +1.257.057 | +440.432 | +1.658.459 |
Es wird empfohlen, die derzeitigen Schmutzwasserbeseitigungsgebühren nicht anzupassen. Die Entwicklung der Schmutzwasergebühren ist jedoch stetig zu beobachten, so dass eine Gebührenanpassung in den folgenden Jahren nicht ausgeschlossen werden kann.
Gebührenbedarfsberechnung 2023 Niederschlagswasser
Die positiven Vorträge im Bereich Niederschlagswasserbeseitigung sind in den letzten Jahren sukzessive abgebaut, so dass es notwendig wird die Niederschlagswassergebühren wie folgt anzupassen:
Entsorgungsgebühr für Niederschlagswasser von 0,39 €/m² auf 0,51 €/m² (Erhöhung um rd. 30,77%)
Unter Berücksichtigung der oben genannten Gebührenanpassung wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 4) erwartet:
Produkt 538001 Niederschlags- |
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Gebührenbedarfsberechnung |
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Beträge in € | Herkunft der Vorträge | BAB | Prognose | Kalk. | |
Jahr | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 |
Erlöse | 3.264.470 | 3.228.579 | 3.160.735 | 3.157.141 | 4.071.246 |
Kosten | 3.710.861 | 3.368.407 | 3.724.478 | 3.765.353 | 4.088.991 |
Jahresbezogenes Ergebnis | -446.391 | -139.828 | -563.743 | -608.212 | -17.745 |
Vortrag aus Vorvorjahr | 1.261.644 | 119.282 | 829.406 | -19.710 | 270.910 |
Ergebnisverzinsung | 14.153 | 836 | 5.247 | -20 | -337 |
Gesamtergebnis | +829.406 | -19.710 | +270.910 | -627.942 | +252.828 |
Die Entwicklung der Niederschlagswasserbeseitigung ist weiterhin zu beobachten, so dass eine Gebührenanpassung in den folgenden Jahren nicht ausgeschlossen werden kann.
Sowohl eine Beispielberechnung zur Gebührenanpassung zum 01.01.2023 als auch die dazugehörige Satzungsänderung sind der Anlage 5 und 6 zu entnehmen.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
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2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine
c) an Folgekosten: keine
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine
Anlagen:
Anlage 1: Betriebsabrechnung 2021 (BAB) Teil 1
Anlage 2: Betriebsabrechnung 2021 (BAB) Teil 2
Anlage 3: Gesamtbetrachtung Abwasserbeseitigung 2023
Anlage 4: Gebührenbedarfsberechnung Kostenträger 2023
Anlage 5: Beispielberechnung zur Gebührenanpassung
Anlage 6: Satzungsänderung zur 24. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung der Abwasserbeseitigung) vom 23.02.1984 in der Fassung der 23. Änderungssatzung vom 19.12.2019
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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56,8 kB
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2
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84,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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61 kB
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4
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(wie Dokument)
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58,8 kB
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5
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(wie Dokument)
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64,5 kB
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6
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(wie Dokument)
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59,9 kB
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