Beschlussvorlage - VO/10408/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Hosenfeld-Szpilman-Preis: Grundsatzbeschluss zur Gremienbeteiligung und zur finanziellen Beteiligung am Preisgeld
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Stefanie Kibscholl
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Hansestadt Lüneburg
|
Entscheidung
|
|
|
08.12.2022
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Als eine der drei auslobenden Parteien hat die Hansestadt Lüneburg die Rahmenbedingungen zur Neuauflage des Hosenfeld-Szpilman-Preises sowohl in 2021 (13.10.2021, siehe Vorlage - /9667/21-1-1) als auch jüngst (03.11.2022, siehe Vorlage - /9667/21-1-1-1) im Rahmen der erforderlichen Gremienbeteiligung im Rat der Hansestadt Lüneburg behandelt. Alle weiteren, zukünftigen Änderungen der Rahmenbedingungen und die Fortentwicklung des Preises werden fortan in die Hände des Kuratoriums gelegt und dort abschließend entschieden. Bei gegebenem Anlass wird das Kuratorium im Kultur- und Partnerschaftsausschuss über Aktuelles zum Hosenfeld-Szpilman-Preis berichten.
Das ausgelobte Preisgeld soll nach aktuellem Wunsch von Kuratorium und Jury des Hosenfeld-Szpilman-Preises 5.000 € betragen. Die Hansestadt Lüneburg sagt eine finanzielle Beteiligung am Preisgeld des Hosenfeld-Szpilman-Preises in einer Höhe von 2.000 € zu. Dieser Betrag ist für den Haushalt 2023 ff. des Bereiches Kultur einzuplanen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 21.11.2022 hat der Kultur- und Partnerschaftsausschuss dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig empfohlen, nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Als eine der drei auslobenden Parteien hat die Hansestadt Lüneburg die Rahmenbedingungen zur Neuauflage des Hosenfeld-Szpilman-Preises sowohl in 2021 (13.10.2021, siehe Vorlage - /9667/21-1-1) als auch jüngst (03.11.2022, siehe Vorlage - /9667/21-1-1-1) im Rahmen der erforderlichen Gremienbeteiligung im Rat der Hansestadt Lüneburg behandelt. Alle weiteren, zukünftigen Änderungen der Rahmenbedingungen und die Fortentwicklung des Preises werden fortan in die Hände des Kuratoriums gelegt und dort abschließend entschieden. Bei gegebenem Anlass wird das Kuratorium im Kultur- und Partnerschaftsausschuss über Aktuelles zum Hosenfeld-Szpilman-Preis berichten.
Das ausgelobte Preisgeld soll nach aktuellem Wunsch von Kuratorium und Jury des Hosenfeld-Szpilman-Preises 5.000 € betragen. Die Hansestadt Lüneburg sagt eine finanzielle Beteiligung am Preisgeld des Hosenfeld-Szpilman-Preises in einer Höhe von 2.000 € zu. Dieser Betrag ist für den Haushalt 2023 ff. des Bereiches Kultur einzuplanen.
Diese Empfehlung eines Grundsatzbeschlusses zur Gremienbeteiligung und zur finanziellen Beteiligung am Preisgeld wird nun dem Rat der Hansestadt Lüneburg zur Entscheidung vorgelegt.
Der Betrag von 2.000 € wurde auf die Veränderungsliste zu den Haushaltsberatungen 2023 aufgenommen.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
|
Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
|
|
2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
|
|
3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
|
|
4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
|
|
5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
|
|
6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) | + |
|
7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
|
|
8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
|
|
9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
|
|
Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 46,- €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. ---
b) für die Umsetzung der Maßnahmen: alle 2 Jahre 2.000,- €
c) an Folgekosten: ---
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
X Ja (Beschluss zum HH 2023 ff. vorausgesetzt)
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle: 40010 Kultur
Produkt / Kostenträger: 281001 Kulturförderung
Haushaltsjahr: 2023 ff.
e) mögliche Einnahmen: ---
Anlagen:
