Beschlussvorlage - VO/10356/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Lüneburg Marketing GmbH - Verlängerung der Zuschussvereinbarung bis zum 31.12.2027
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Björn Larisch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung
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Vorberatung
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23.11.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Bei Gründung der Lüneburg Marketing GmbH (LMG) 1999 hat sich die Hansestadt Lüneburg verpflichtet, jährliche Betriebskostenzuschüsse an die Gesellschaft zu zahlen. Um Planungssicherheit zu erlangen hat die Gesellschaft ihre Gesellschafter aufgefordert, sich weiter zur Zahlung eines festgeschriebenen Betriebskostenzuschusses zu verpflichten. Mit den in der Vergangenheit geschlossenen Vereinbarungen hat sich die Hansestadt Lüneburg verpflichtet, einen jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 330.000,00 € bzw. 430.000,00 € bis zum 31.12.2022 zu zahlen. Jetzt soll die auslaufende Vereinbarung um weitere fünf Jahre verlängert.
Die aktuelle Zuschussvereinbarung endet gemäß § 2 am 31. Dezember 2022. Die Vereinbarung soll für fünf Jahr bis zum 31.12.2027 verlängert werden und die Hansestadt Lüneburg verpflichten, einen Zuschuss in Höhe von 530.000 € zu zahlen. Der Grund für die Erhöhung ist, dass der Finanzbedarf der LMG aufgrund der aktuellen Krisen ebenfalls angestiegen ist und die Gesellschaft zusätzlich Planungssicherheit für die nächsten fünf Jahre bekommen soll.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
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2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) | + | Weiterbetrieb einer städtischen Beteiligung |
Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 530.000
c) an Folgekosten: keine
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle: 22020
Produkt / Kostenträger: 57300202
Haushaltsjahr: 2023
e) mögliche Einnahmen: keine
Anlagen:
Anlage: Zuschussvereinbarung 01.01.2023 – 31.12.2027
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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52,4 kB
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