Beschlussvorlage - VO/10312/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Luna Lüneburg GmbH - Wirtschaftsprüferbestellung für den Jahresabschluss 2022 Weisung an die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Steffi Marbach
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung
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Vorberatung
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23.11.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die städtischen Beteiligungsvertreter werden angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH die Beteiligungsvertreter der AGL für die Gesellschafterversammlung der Luna Lüneburg GmbH anzuweisen, der Bestellung der BRS Treuhand GmbH – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – aus Hannover mit der Prüfung des Geschäftsjahres 2022 zuzustimmen.
Anlagen:
Sachverhalt
Sachverhalt:
Für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres 2022 der Luna Lüneburg GmbH (Luna) ist ein Wirtschaftsprüfer zu bestellen.
Gemäß des Public Corporate Governance Kodex ist nach 5 Jahren ein Wechsel des Jahresabschlussprüfers vorgesehen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Göken, Pollak und Partner aus Bremen prüfte im Zeitraum von 2017 – 2021.
Somit ist für das Geschäftsjahr 2022 ein turnusmäßiger Wechsel vorgesehen. Nach Auswertung der Angebote empfiehlt die Geschäftsführung der Gesellschafterversammlung die BRS Treuhand GmbH – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – aus Hannover mit der Prüfung des Geschäftsjahres 2022 zu beauftragen.
In der nächsten Gesellschafterversammlung der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH (AGL) und der Luna wird die Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft behandelt. Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der AGL sind hierzu mit Weisungen zu versehen.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine
c) an Folgekosten: keine
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
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2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
