Beschlussvorlage - VO/1051/04

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die beigefügte Verordnung über einen verkaufsoffenen Sonntag in der Stadt Lüneburg wird erlassen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 18.05.2004 beantragt die Lüneburg Marketing GmbH, den Verkaufsstellen in der Lüneburger Innenstadt aus Anlass der auf den Sülzwiesen stattfindenden Messe „Technik, Umwelt, Natur“ (TUN) die Möglichkeit einzuräumen, am Sonntag, dem 26.09.2004, in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr einen verkaufsoffenen Sonntag durchzuführen.

 

Nach § 3 des Gesetzes über den Ladenschluss (LSchlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.06.2003 müssen Verkaufsstellen u. a. an Sonn- und Feiertagen für den geschäftlichen Verkehr mit den Kunden geschlossen sein. Abweichend von dieser Vorschrift kann nach § 14 Abs. LSchlG durch Rechtsverordnung bestimmt werden, dass die Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein dürfen. Bei der Freigabe kann die Offenhaltung auf bestimmte Bezirke und Handelszweige beschränkt werden. Der Zeitraum der Öffnung ist anzugeben, er darf fünf zusammen hängende Stunden nicht überschreiten, muss spätestens um 18.00 Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen.

 

Nach den vom Land Niedersachsen herausgegebenen Richtlinien bestehen keine Bedenken, aufgrund der von der Bezirksregierung Lüneburg gewerberechtlich festzusetzenden Messe „Technik, Umwelt, Natur“ einen verkaufsoffenen Sonntag durchzuführen. Zu dem beigefügten Entwurf einer Verordnung über einen verkaufsoffenen Sonntag in der Stadt Lüneburg sind der Einzelhandelsverband Lüneburger Heide e. V., die Gewerkschaft ver.di, die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg, die Handwerkskammer Lüneburg-Stade sowie die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Lüneburg und der Schaustellerverband Lüneburg und Umgebung e. V. gehört worden. Zu den Inhalten der eingeholten Stellungnahmen kann mündlich vorgetragen werden.

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:          ca. 50,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:         ca. 50,00 €

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:          ca. 50,00 €

 

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Anlagen:

 

Verordnung über einen verkaufsoffenen Sonntag in der Stadt Lüneburg

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Anlagen

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