Beschlussvorlage - VO/10305/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 129 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i. V. m. § 5 der Stiftungssatzung beschließt der Rat über den Jahresabschluss. Der Jahresabschluss 2021 sowie die zugehörigen Anlagen sind der Vorlage als Anlagen (1.-4.) beigefügt.

 

Der vollständige Jahresabschluss 2021 mit weiteren detaillierten Auswertungen und Unterlagen kann während der Dienstzeiten in der Reitenden-Diener-Straße 12, Büro 122 eingesehen werden.

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg hat einen Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 erstellt. Der Schlussbericht ist dieser Vorlage als Anlage (5.) beigefügt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat in seinem Schlussbericht bestätigt, dass die Prüfung zu keinen Beanstandungen geführt hat, die der Entlastung der Oberbürgermeisterin und dem Oberbürgermeister entgegenstehen.

 

Im Zusammenhang mit dem Jahresergebnis ist ein Ergebnisverwendungsbeschluss zu fassen. Der erzielte Jahresüberschuss ist an die freie und sog. Projektrücklage gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 3 und 1 der Abgabenordnung (AO) zuzuführen. Die über mehrere Jahre greifende Rücklagenbildung setzt jedoch voraus, dass die Überschüsse für eine gemeinnützige satzungsgemäße Verwendung angespart werden.

Für die Projektrücklage gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO wurden daher entsprechende Unterkonten gebildet:

 

- Satzungsvermögen

- Gebäuderücklagen

- Vermächtnisse und Nachlässe

- sonstige Rücklagen.

 

Somit können die der Projektrücklage zufließenden Beträge im Rahmen des Ergebnisverwendungsbeschlusses von Anfang an konkret ihrer geplanten Verwendung zugewiesen werden. Ebenso können die bisher aufgelaufenen Beträge der Projektrücklage für konkrete Projekte berücksichtigt und verwendet werden.

 

Aus dem Überschuss des Jahres 2021 kann unter Berücksichtigung der Liquidität ein Betrag von 228.239,63 EUR der Projektrücklage zugeführt werden. Der Betrag sollte in die Gebäuderücklage eingestellt werden.

 

Darüber hinaus wurde im Rahmen der Ergebnisverwendung ein Inflationsausgleich durchgeführt, um den realen Kapitalerhalt zu gewährleisten. Die Höhe des Inflationsausgleichs für 2021 beträgt - bezogen auf das satzungsgemäß zu erhaltende Kapital - 1.784,94 EUR.

 

Das restliche Gesamtergebnis i. H. v. 115.012,29 EUR wird der freien Rücklage zugeführt.

 

Anlage/n:

1. Feststellung des Jahresergebnisses 2021

2. Rechenschaftsbericht 2021

3. Gesamtergebnishaushalt und Gesamtfinanzrechnung 2021

4. Schlussbilanz 2021

5. Schlussbericht 2021 des Rechnungsprüfungsamtes

 

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 36,-

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e) mögliche Einnahmen:

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