Beschlussvorlage - VO/10358/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsplanentwurf 2023 - Ordnung und Verkehr, Mobilität, Straßen- und Brückenbau, Geodaten
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Lennart Pusch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Mobilität
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Entscheidung
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30.11.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die aufgeführten Ansätze des Bereiches 32 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der für das Jahr 2023 aufgeführten Maßnahmen zur Entwicklung der Verkehrs- und Mobilitätsinfrastruktur.
Geänderter Beschlussvorschlag aus der Sitzung des Mobilitätsausschusses vom 30.11.2022:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die aufgeführten Ansätze der Bereiche 32, 35 und 72 zur Kenntnis.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die das Themenfeld Mobilität betreffenden Haushaltsansätze finden sich in den Budgets der Bereiche 32/Ordnung sowie 35/Mobilität. Bezüglich der Umsetzung von Maßnahmen ist zusätzlich der Bereich 72/Straßen- und Ingenieurbau beteiligt.
I. Haushalt des Bereichs 32 für 2023 mit Bezug zur Mobilität
In der folgenden Tabelle werden Ansätze mit Bezug zu Mobilitätsthemen aus dem Bereich 32 – Ordnung und Verkehr aufgelistet.
Diese finden sich in den Produkten „546001 – Parkhäuser und öffentliche Parkplätze“, „122018 – Verwarnungen und Verkehrsordnungswidrigkeiten“ und „122007 - Straßenverkehr“ wieder.
Ergebnishaushalt | Ansätze 2023 |
Parkraumbewirtschaftung | |
Erträge aus Parkraumbewirtschaftung | 1.250.000 € |
Aufwendungen für die Parkscheinautomaten | -146.000 € |
Erträge Bewohnerparkausweise | 50.0000 € |
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Erträge Parkhäuser (FB 8) |
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Rathaus | 501.000 € |
Bahnhof | 492.000 € |
Lüneparken | 500.000 € |
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Ordnungsrechtliche Maßnahmen |
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Verkehrsordnungswidrigkeiten | 800.000 € |
Verkehrsrechtliche Anordnungen | 60.000 € |
II. Haushalt des Bereichs 35 für 2023
1. Investitionen
In der folgenden Tabelle wird der investive Haushalt des Bereichs 35 – Mobilität vorgestellt:
Investitionsprogramm | Gesamtkosten | Förderung / Fremdmittel | Eigenanteil |
01-541-029 Lichtsignalanlagen | -70.000 € |
| -70.000 € |
01-547-321 Rad- und Busbeschleunigung | -80.000 € |
| -80.000 € |
01-547-322 Mobilitätsstationen | -10.000 € |
| -10.000 € |
2. Ergebnishaushalt
In der folgenden Tabelle werden alle geplanten Maßnahmen des Ergebnishaushalts 2023 aus dem Bereich 35 – Mobilität aufgelistet:
Ergebnishaushalt | Gesamtkosten | Förderung / Fremdmittel | Eigenanteil |
Förderung des Radverkehrs | |||
Kooperationsvereinbarung mit dem LK "Radverkehrsförderung (RVF) 3.0" (Abbau Radverkehrshindernisse). | -20.000 € | 15.000 € „Radverkehrs-förderung 3.0“ | -5.000 € |
Stadtradeln | -10.000 € |
| -10.000 € |
StadtRAD | -314.000 € | 75.000 € Zuschüsse der Partner | -239.000 € |
Öffentlichkeitsarbeit | -2.000 € |
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Förderung des Stadtbusverkehrs | |||
Finanzierung ASM | -95.000 € |
| -95.000 € |
Öffentlichkeitsarbeit | -5.000 € |
| -5.000 € |
Bahnhofsentwicklung | |||
Bahnhofsentwicklung | -20.000 € |
| -20.000 € |
Lichtsignalanlagen | |||
Wartungsvertrag YUNEX | -280.000 € |
| -280.000 € |
Strom | -65.000 € |
| -65.000 € |
Verschiedenes | -6.500 € |
| -6.500 € |
Ganzheitliche Verkehrskonzepte | |||
Verkehrstechnische Untersuchungen, Gutachten und Konzepte | -120.000 € |
| -120.000 € |
Fahrbahnmarkierungen | -40.000 € |
| -40.000 € |
Daten zur digitalen Unterstützung der Verkehrsplanung | -20.000 € |
| -20.000 € |
Öffentlichkeitsarbeit | -30.000 € |
| -30.000 € |
Innenstadtlogistik | |||
Mikro Depot | -13.000 € | 5.000 € | -8.000 € |
Mobilitätszentrale | |||
Miete und Betrieb | -250.000 € | 125.000 € | -125.000 € |
Öffentlichkeitsarbeit | -5.000 € |
| -5.000 € |
Sonstiges | |||
Aus- und Fortbildung einschl. Reisekosten | -10.000 € |
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Büromaterialien | -1.500 € |
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III. Haushalt Bereich 72 für 2023 mit Bezug zur Mobilität
Im Folgenden werden die Mittel Bereich 72 – Straßen- und Brückenbau, Geodaten mit Mobilitätsbezug vorgestellt:
| Gesamtkosten | Förderung / Fremdmittel | Eigenanteil |
Radwege | |||
Unterhaltungsmaßnahmen | - 75.000 € |
| - 75.000 € |
Radverkehr | |||
01-541-501 Radwege Ungebundene Wegedecken / Verbindungswege | - 250.000 € |
| - 250.000 € |
01-541-516 Fahrradstraßenring Hier 3. BA Altenbrückertorstraße | -450.000 € |
| -450.000 € |
Straßen, Wege und Plätze | |||
01-541-140 An der Soltauer Bahn (BÜ-Olympic) | - 170.000 € |
| - 170.000 € |
01-541-128 Alter Hessenweg | -300.000 € |
| -300.000 € |
01-541-129 Schomakerstraße (Verkehrsberuhigung) | -100.000 € |
| -100.000 € |
01-541-002 Straßen und Wege Grundsanierung Gehwege allgemein | -150.000 € |
| -150.000 € |
Haupterschließungsmaßnahmen | |||
01-541-508 Soltauer Allee, 5. BA ff. (Radroute 9) In der Süßen Heide - Osterwiese | -400.000 € |
| -400.000 € |
01-541-060 Dahlenburger Landstraße, 4. BA LUCIA (Radroute 5) (Pulverweg – Am Ziegelkamp) | -500.000 € | 300.000 € | -200.000 € |
01-541-515 Bleckeder Landstraße, 1. BA (Radroute 8) In 2023 nur Planung | -150.000 € |
| -150.000 € |
01-541-514 Artlenburger Landstraße, 1. BA (Radroute 3) Planung (Radweg und Fahrbahn, Ost-umgehung – Bültenweg / OE Adendorf) | -50.000 € |
| -50.000 € |
Brücken/Sonderbauwerke | |||
01-541-125 Brücke Soltauer Bahn In 2022 und 2023 nur Planung | -40.000 € |
| -40.000 € |
01-541-127 Radwegbrücke Lüner Rennbahn/Arena | -1.500.000 € | 1.200.000 € | - 300.000 € |
Bushaltestellen: | |||
01-547-301 Grunderneuerung Bushaltestellen Haltestellenprogramm 2023 | - 430.000 € | 260.000 € | - 170.000 € |
IV. Haushalt 2023 der Stabsstelle 06 - Bauverwaltungsmanagement - mit Mobilitätsbezug
Investive Mittel der Stabsstelle 06 mit Mobilitätsbezug sind aus Städtebaufördermitteln über das Sanierungsgebiet Kaltenmoor vorhanden. Die bestehende Planung sieht die Umgestaltung der Wilhelm-Leuschner-Straße vor (vgl. VO/10022/22). Die Anregungen aus der Anwohner:innenversammlung vom 09.11.2022 sollen möglichst in die bestehende Planung eingearbeitet werden. Wegen der eventuellen Überplanung ist ein valider Kostenansatz derzeit nicht bezifferbar.
Aus dem Förderprogramm „Grünband Innenstadt“ stehen im Bedarfsfall Mittel für investive Maßnahmen zur Verbesserung der Engpasssituation in der Neuetorstraße zur Verfügung (vgl. VO/10067/22). Die Verwaltung bewertet derzeit die vom beauftragten Planungsbüro vorgelegte Variante, die den Schwerpunkt auf eine sichere Radverkehrsführung legt.
V. Fazit
Im Rahmen des Radwegeprogramms strebt die Hansestadt Lüneburg zentrale Empfehlungen aus dem PGV-Gutachten zur „Radverkehrsstrategie 2025“ umzusetzen. Dabei ist die Planung auf den Fahrradring, die Verbindung zwischen dem Hauptbahnhof und Wilschenbruch über die Soltauer Bahn, wie auch die Hauptrouten 3 (Adendorf), 5 (Hagen/Dahlenburger Landstraße), 7 (Reppenstedt), 8 (Bleckeder Landstraße) und 9 (Häcklingen/Rettmer) fokussiert. Des Weiteren soll nach Beendigung der Baumaßnahem Uelzener Straße der Verkehrsversuch zum Einbahnstraßen-Paar Uelzener und Soltauer Straße in 2023 umgesetzt werden.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (adfc) empfiehlt 30 € pro Einwohner:in und Jahr als Investition in den Radverkehr. Laut dem „Nationalen Radverkehrsplan 2020“ sollte pro Person und Jahr 13 bis 18 Euro in den Radverkehr investiert werden. Für das Haushaltsjahr 2023 stehen im Haushalt des Bereichs 35 – Mobilität mit 424.000 € ein Betrag von gut 5 € pro Einwohner:in für die direkte Radverkehrsförderung und im Bereich 72 – Straßen- und Brückenbau, Geodaten mit 3,725 Mio. € ein Betrag von knapp 47 € pro Einwohner:in für den Radverkehr. Die Planung für Lüneburg liegt damit weit oberhalb beider Empfehlungen der zu tätigenden Investitionen für nachhaltige Radverkehrsentwicklung
Hinweis: Bitte bringen Sie zur Sitzung Ihre Unterlagen zum Haushaltsplanentwurf 2023 mit.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) | + / - | Die vorgestellten Maßnahmen tragen vornehmlich der Förderung des Radverkehrs und einer nachhaltigen Mobilitätswende bei. Neben negativen Auswirkungen aufgrund der Baumaßnahmen und des Materialeinsatzes, wird durch die Förderung eine insgesamt positive Bilanz erwartet. |
2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) | + | Die vorgestellten Maßnahmen sind Teil einer Entwicklung zur Mobilitätswende und somit ein Beitrag zur Nachhaltigen Stadt. |
3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) | + | Mit den vorgestellten Maßnahmen wird die aktive Mobilität und somit die Gesundheit der Verkehrsteilnehmenden gefördert. |
6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) | + | Die aktive Mobilität ist die günstigste unter den verfügbaren Mobilitätsformen, somit ist die Förderung der entsprechenden Infrastruktur auch ein Beitrag für weniger Ungleichheit. |
8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) | + / - | Mit der Schaffung neuer Infrastruktur sind immer neue Emissionen verbunden. Diese werden aber als Investition in eine Infrastruktur für nachhaltige Verkehrsträger gesehen. |
Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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