Beschlussvorlage - VO/10363/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der außerplanmäßigen investiven Mittelbereitstellung gemäß §117 NKomVG wird zugestimmt. Die Gegenfinanzierung erfolgt aus dem Aufwandskonto SK 4271484, KS 41020, KT 28100102

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Verwaltung hat in der Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses am 22.06.2022 über die Idee einer musikalische Veranstaltungsreihe „Offene Bühne“ berichtet, die ab Ende 2022 unter anderem zur Belebung der Innenstadt beitragen soll (siehe Anlage Protokollauszug vom 22.06.2022). Des Weiteren soll mit dem Projekt eine Auftrittsmöglichkeit für Bands im semi-professionellen und Hobbybereich geschaffen werden.

 

Die weitere Planung sieht hierfür Anschaffungskosten in Höhe von insgesamt 11.000 Euro vor. Davon konnten 3.000 Euro bereits durch eine Spende eingeworben werden. Die Annahm der Spende durch einen entsprechenden Ratsbeschluss wird von der Verwaltung derzeit vorbereitet. Die weitern 8.000 Euro stehen im Ergebnishaushalt 2022 im Budget des Kulturbereichs zur Verfügung.

 

Diese Mittel werden benötigt, um u.a. technisches Equipment zu beschafften, insofern sind die Haushaltsmittel im Investitionshaushalt zu veranschlagen. Um eine Budgetverschiebung der vorhandenen Mittel vom Ergebnishaushalt in den Investitionshaushalt vornehmen zu können, ist ein entsprechender Beschluss der Gremien erforderlich.

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

+

Es werden musikalische Veranstaltungen angeboten

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

Semi-professionellen und Hobbybands erhalten eine Auftrittsmöglichkeit im Innenstadtbereich

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

+

Das Projekt trägt zur Belebung der Innenstadt bei.

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

x Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr, Veranstaltungsdurchführungen sind immer mit einer negativen CO2  Bilanz verbunden

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

X Die Vorgaben werden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 64 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 11.000 €

c)  an Folgekosten: n/a 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

x Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 41020 

 Produkt / Kostenträger: 28100102

 Haushaltsjahr: 2022 

 

e)  mögliche Einnahmen: 3.000 Euro im Vorwege anzunehmen

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Anlage/n:

 

Protokollauszug

 

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Anlagen

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