Beschlussvorlage - VO/10114/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die städtischen Beteiligungsvertreter in den Gesellschafterversammlungen der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH und der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH werden angewiesen, der Gründung einer Gesellschaft mit dem Herz- und Gefäßzentrum Bad Bevensen zuzustimmen. Des Weiteren wird der Geschäftsführer der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH angewiesen alle hierfür erforderlichen Willenserklärungen abzugeben.

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1: Gesellschaftsvertrag

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH (SKL) plant schon seit längerem, eine Lüneburger Gemeinschaftspraxis zu übernehmen und als medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) weiter zu betreiben.

 

Grund für diese Überlegungen der Übernahme sind zum einen die Sicherstellung der Facharztweiterbildung im internistischen Bereich, die zu einem Teil auch im ambulanten Sektor erbracht werden muss. Zusätzlich sind die Ärzte der erwähnten Gemeinschaftspraxis dem SKL schon über Jahre eng verbunden und einer der wichtigsten Einweiser für das SKL.

 

Mit der Gründung eines MVZ geht das SKL wichtige Schritte in Richtung der ambulanten Versorgung und stabilisiert so in Absprache mit der KV Lüneburg, den für die Region wichtigen Versorgungsauftrag.

 

In der vergangenen Aufsichtsratssitzung ist berichtet worden, dass die Gespräche zum Erwerb der Praxis wieder aufgenommen wurden. Es ist auch berichtet worden, dass das SKL nicht der einzige Interessent für diese Praxis ist, sondern es andere regionale und überregionale Wettbewerber gibt. Inzwischen ist klar, dass es sich bei dem regionalen Wettbewerber um das Herz- und Gefäßzentrum in Bad Bevensen (HGZ) handelt.

 

Das HGZ ist seit über 20 Jahren ein enger Kooperationspartner des SKL und beide agieren gemeinschaftlich, um eine spezialisierte und gute Versorgung in der Region sicherzustellen.


In Gesprächen ist deutlich geworden, dass sowohl das SKL als auch des HGZ ein großes Interesse daran haben, dass die Kassenarztsitze der Gemeinschaftspraxis weder von privaten Klinikketten noch von Finanzinvestoren erworben werden sollten, die zunehmend in der Gesundheitsbranche nach profitablen Investments suchen. Dies würde die Gesundheitsversorgung in der Region verschlechtern. Angesichts der in den vergangenen Jahren gewachsenen strategischen Zusammenarbeit der beiden Kliniken sind sich die Geschäftsführungen des SKL und des HGZ einig, dass ein Betrieb der Gemeinschaftspraxis durch eine gemeinsame Gesellschaft für alle Beteiligten eine als eine vorteilhaftere Situation darstellen würde.

 

Mit der Gründung dieser Gesellschaft pflegen beide den Ansatz von Spezialisierung und Kooperation für die Region. Die Geschäftsführer von SKL und HGZ haben sich darüber verständigt, dass die Gesellschafteranteile zwischen dem HGZ und dem SKL gleichverteilt (50/50) werden.

 

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine

c)  an Folgekosten:  keine

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:  keine

 


 

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Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Anlagen

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