Beschlussvorlage - VO/10158/22-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Dem geänderten Kooperationsvertrag Zukunftsregion Süderelbe AG wird zugestimmt.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Auf die Vorlage VO/10158/22 wird verwiesen. Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 13.07.2022 u.a. Beschlüsse für die „Zukunftsregion Süderelbe – Die Region als „Open Creative & Innovative Space“ gefasst.

 

Danach gab es weitere Abstimmungsgespräche zum Antragsverfahren mit dem Land Niedersachsen und dem Landkreis Harburg, welcher für die drei Landkreise Lüneburg, Stade, Harburg und die Hansestadt Lüneburg sowie die Süderelbe AG als LEAD-Partner fungiert.

 

An dem im Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen vorgestellten Konzept „Zukunftsregion Süderelbe“ ändert sich nichts, es sind lediglich Anpassungen im „Kooperationsvertrag“ erforderlich, welche vorwiegend redaktioneller Art sind.

 

Die geänderte Fassung des Kooperationsvertrages ist als Anlage beigefügt und bedarf der Beschlussfassung durch den Rat.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

+

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

+

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

+

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

Kooperationsvertrag Zukunftsregion Süderelbe

Synopse

 

 

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Anlagen

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