Beschlussvorlage - VO/10056/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitgliedschaft im Verein Naturparkregion Lüneburger Heide e.V.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Alexandra Moser
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten
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Vorberatung
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04.10.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Verein Naturparkregion Lüneburg Heide wurde im Juni 2006 gegründet und hat im Februar 2007 die Trägerschaft des Naturparks vom Verein Naturschutzpark übernommen. Gleichzeitig wurde der Naturpark um das Fünffache seiner Fläche erweitert, auf 1.070 Quadratkilometer.
Der Naturpark engagiert sich für eine nachhaltige Regionalentwicklung durch die Förderung des landschaftsbezogenen Tourismus, den Erhalt und die Entwicklung der Kulturlandschaft und die Vermarktung regionaler Produkte.
Durch eine Mitgliedschaft der Hansestadt Lüneburg im Verein Naturparkregion Lüneburger Heide e.V. unterstützt die Hansestadt Lüneburg den regionalen Entwicklungsprozess des Naturparks Lüneburger Heide. Die Hansestadt Lüneburg kann dann zukünftig mit dem Logo werben und könnte sich z.B. "Lüneburg im Naturpark Lüneburger Heide" bezeichnen.
Zu den Aufgaben des Naturparks Lüneburger Heide zählen
- die Kulturlandschaft zu erhalten und zu entwickeln,
- die Sicherung bzw. Wiederherstellung der biologischen Vielfalt seiner Tier- u. Pflanzenwelt zu gewährleisten,
- die nachhaltige Regionalentwicklung zu unterstützen,
- das Naturerleben zu fördern und landschaftsschonende Erholungsangebote zu entwickeln
- und das Umweltbewusstsein zu stärken.
Für eine Mitgliedschaft im Naturpark Lüneburger Heide e.V. müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden, die zurzeit durch den Bereich Grünplanung und Forsten geprüft werden.
In einem ersten Schritt erfolgt eine Beantragung zur Erweiterung des Naturparks durch die Hansestadt Lüneburg beim Naturpark Lüneburger Heide e.V. Anschließend reicht der Naturpark e.V. den Erweiterungsantrag beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz in Hannover ein, welches noch eine Stellungnahme beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) anfordern wird. Nach einem positiven Bescheid und einer Zustimmung des Ministers für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz erfolgt die Veröffentlichung im Ministerialblatt.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag besteht aus einem Grundbetrag zuzüglich eines Betrages, der abhängig ist von der Einwohnerzahl, die in der zukünftigen Naturparkfläche auf Lüneburger Stadtgebiet lebt. Die aktuelle Fassung der Beitragsordnung mit Gültigkeit ab 01.01.2023 ist als Anlage beigefügt.
Der aktuelle Sachstand wird anhand einer Präsentation erläutert sowie der Gebietsvorschlag für die Flächenerweiterung des Naturparks vorgestellt. Frau Silke Feddersen, Geschäftsführerin des Naturparks Lüneburger Heide e.V., wird an der Sitzung teilnehmen, den Naturpark vorstellen und für weitere Fragen zur Verfügung stehen.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) | + | - Sicherung bzw. Wiederherstellung der biologischen Vielfalt seiner Tier- u. Pflanzenwelt - Erhaltung und Entwicklung Kulturlandschaft - Schutz von Natur und Landschaft - Förderung Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete |
2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) | + | - Sicherstellung eines Zugangs zu Grünflächen - Unterstützung einer nachhaltigen Regionalentwicklung |
3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) | + | Vermarktung regionaler Produkte |
5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) | + | Förderung landschaftsschonender Erholungsangebote |
6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) | + | Vielfältiges Umweltbildungs- und Naturerlebnisangebot für Jung und Alt |
7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar oder
X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 124 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. 67 €
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
Mitgliedsbeitrag beläuft sich voraussichtlich auf jährlich 7.100 €
c) an Folgekosten: Jährlicher Beitrag
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Der Mitgleidsbeitrag wurde zur Finanzplanung 2023 ff. angemeldet
Teilhaushalt / Kostenstelle: 74705ERGR / 74720
Produkt / Kostenträger: 551001 / 55100102
Haushaltsjahr: 2023 ff.
e) mögliche Einnahmen: Keine
Anlagen:
Beitragsordnung Naturpark Lüneburger Heide ab 2023
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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202,4 kB
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