Beschlussvorlage - VO/10187/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Richtlinie zur Benennung von Verkehrsflächen im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg wird beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Richtlinie öffentlich bekanntzumachen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Um eine eindeutige, einheitliche und umfassende Entscheidungsgrundlage für die Benennung und Umbenennung von öffentlichen Verkehrsflächen im Lüneburger Stadtgebiet zu schaffen, hat die Verwaltung einen Entwurf für eine „Richtlinie zur Benennung von öffentlichen Verkehrsflächen im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg“ erarbeitet.

Für den Entwurf wurde maßgeblich die „Handreichung des Deutschen Städtetages zur Aufstellung eines Kriterienkataloges zur Straßenbenennung“ von April 2021 herangezogen und um lokale Regelungsbedarfe ergänzt, wo erforderlich.

 

Die im Entwurf rot markierten Textpassagen sind aus der Handreichung des Deutschen Städtetages inhaltlich übernommen worden, die schwarz markierten Passagen enthalten eigene Regelungsinhalte.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

Durch die Richtlinie werden Straßenbenennungen zukünftig nach einheitlichen Vorgaben durchgeführt

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:   2.158 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

Entwurf der Richtlinie zur Benennung von Verkehrsflächen im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg

 

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Anlagen

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