Beschlussvorlage - VO/10151/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Theater Lüneburg GmbH - Wirtschaftsprüferbestellung 2021/2022 Weisung an die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Björn Larisch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung
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Vorberatung
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06.07.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der nächsten Gesellschafterversammlung der Theater Lüneburg GmbH wird die Bestellung des Wirtschaftsprüfers behandelt. Hierfür sind die städtischen Beteiligungsvertreter mit Weisungen zu versehen.
Die Prüfgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH (PwC) hat das Theater Lüneburg GmbH bereits siebenmal (2015-2021) aufgrund der Corona-Pandemie geprüft. Ein Wechsel der Prüfgesellschaft sollte gemäß Teil B Nr. 5.6 des PCGK alle fünf Jahre vorgenommen werden, es sei denn, es sprechen unternehmensspezifische Gründe dagegen.
Aus diesem Grund wird jetzt erst nach sieben Jahren die Prüfungsgesellschaft gewechselt, da durch die Corona-Pandemie ein früherer Wechsel nicht sinnvoll erschien. Die Geschäftsführung hat nun in einer beschränkten Ausschreibung vier Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Niederlassungen in Norddeutschland haben und die Referenzen anderer Theater bzw. kommunaler Unternehmen vorweisen können, zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die folgenden vier Gesellschaften haben Angebote abgegeben:
- HSBM Göttingen GmbH, Göttingen
- BDO Concunia GmbH, Münster
- RSM GmbH, Bremen
- Möhrle Happ Luther GmbH, Hamburg
Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der HSBM Göttingen GmbH abgegeben.
In der Aufsichtsratssitzung der Theater Lüneburg GmbH am 15.06.2022 ist die Empfehlung für die Gesellschafterversammlung ausgesprochen worden, die Jahresabschlussprüfung für das laufende Geschäftsjahr 2021/2022 an die HSBM Göttingen GmbH, Göttingen, zu vergeben.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
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2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine
c) an Folgekosten: keine
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine
Anlagen:
