Beschlussvorlage - VO/09830/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner konstituierenden Sitzung am 25.11.2021 die Fachausschüsse gebildet. Gemäß § 21 der Geschäftsordnung des Rates der Hansestadt Lüneburg vom 01.11.2016, die am 25.11.2021 für zunächst weiterhin gültig erklärt wurde, wird die Stellvertretung der Ausschussvorsitzenden / des Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der dem Ausschuss angehörigen Ratsmitgliedern gewählt.

 

Gewählt ist die Person, auf die die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder entfällt.

 

Mit Blick auf die bestehende epidemische Lage von landesweiter Tragweite im Sinne von § 182 Abs. 1 NKomVG wird darauf hingewiesen, dass die Wahl einer oder eines stellvertretenden Vorsitzenden gemäß §§ 72 Abs. 3 S. 5, 67 NKomVG im Rahmen einer Videokonferenz nach § 182 Abs. 2 Nr. 3 NKomVG nur offen, d. h. per Handzeichen, stattfinden kann, wenn nur eine Person zur Wahl steht und wenn keine Teilnehmerin oder kein Teilnehmer widerspricht. Eine geheime Wahl oder die Abstimmung über mehrere Personen ist in diesem Rahmen nicht möglich. Sofern eine geheime Wahl gewünscht wird oder mehrere Personen zur Wahl vorgeschlagen werden, müsste diese somit auf eine spätere Sitzung verschoben werden.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:                                                                            25,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Klimaauswirkungen bewerten

 

a) Mehrfachnennungen sind möglich.

 

X   Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

□   Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr und/oder
 

□   Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b) 

   Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

□   Die Vorgaben wurden eingehalten.

□   Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

□   Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs erläutern

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

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