Beschlussvorlage - VO/9407/21-2
Grunddaten
- Betreff:
-
Wassermanagementkonzept (IWamako ZuSa)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Annika Bünger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten
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Vorberatung
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06.07.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Kenntnisnahme
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.
2. In das Begleitgremium werden als Mandatsträger für die Hansestadt Lüneburg der oder die jeweilige Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten sowie die oder der stellvertretende Ausschussvorsitzende entsendet.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit seinem Grundsatzbeschluss vom 27.10.2020 hat der Rat der Hansestadt Lüneburg das Vorhaben zur Erstellung eines Wassermanagementkonzeptes mit den Kooperationspartnern Landkreis Uelzen, Landkreis Lüneburg, Hansestadt Lüneburg und dem Beregnungsverband Elbeseitenkanal unter Inanspruchnahme einer Landesförderung begrüßt. Mit dem Ziel der Etablierung eines regionalen (Grund-)Wassermanagements soll eine Betrachtung der durch die drei Unteren Wasserbehörden Landkreise Uelzen und Lüneburg sowie Hansestadt Lüneburg gemeinsam bewirtschafteten Grundwasserleiter erfolgen und im Rahmen der Konzepterstellung eine Darstellung von Maßnahmen zur Änderung der Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Grundwassernutzung erarbeitet werden. Wegen der Einzelheiten wird auf die Vorlage VO/9146/20 verwiesen.
Zur Erreichung der Ziele und Förderung der Zusammenarbeit der Kooperationspartner wurden zwei Arbeitsgruppen zur Steuerung, eine Lenkungsgruppe und ein Begleitgremium, gebildet. Diese tagen mehrmals im Jahr. Für die Besetzung des Begleitgremiums sollen je zwei Mandatsträger durch den Landkreis und die Hansestadt Lüneburg entsendet werden. Die Stadtverwaltung schlägt vor, ihrerseits den Vorsitzenden sowie dessen Stellvertretung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten zu entsenden.
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten am 10.03.2021 wurde beschlossen, dass die Vorsitzende sowie der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses in das Begleitgremium entsendet werden. Auf die Vorlage VO/9407/21 wird verwiesen. Der Rat der Hansestadt hatte am 25.03.2021 namentlich beschlossen, dass die Beigeordnete Frau Lotze und der Ratsherr Herr Gros (in ihrer Funktion als Vorsitzende und stellvertretender Vorsitzender) in das Begleitgremium entsendet werden.
Mit der Neubesetzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten in der neuen Wahlpersiode hat sich der Ausschussvorsitz geändert und ein stellvertretender Ausschussvorsitz ist noch nicht bestimmt.
Seitens der Verwaltung wird empfohlen, dass die Funktionstätigkeit der Mandatsträger des Vorsitzenden sowie der/des stellvertretenden Vorsitzenden zur Entsendung in das Begleitgremium beschlossen wird. Dadurch würde vermieden werden, dass bei Veränderungen der Zusammensetzung des Ausschusses wiederholt darüber entschieden werden müsste.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
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2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 36 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Teilhaushalt / Kostenstelle:3100/31020
Produkt / Kostenträger: 552001/55200103
Haushaltsjahr: 2022
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
