Beschlussvorlage - VO/10077/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung des Förderprogrammes zur Nutzung Regenerativer Energien
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Niklas Breese
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten
|
Vorberatung
|
|
|
17.05.2022
| |||
|
06.07.2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Hansestadt Lüneburg
|
Entscheidung
|
|
|
13.07.2022
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Förderprogramm zur Nutzung regenerativer Energien wurde 2005 aufgelegt. Seit dem letzten Jahr steht es für das gesamte Stadtgebiet zur Verfügung.
Die Batteriespeicherförderung, welche bisher über das Förderprogramm Energetische Sanierung erfolgte, wurde im letzten Jahr seitens der Stadt zunächst eingestellt, da es eine vergleichbare Förderung des Landes Niedersachsen über die NBank gab.
Diese Förderung der NBank ist im letzten Jahr ausgelaufen. Eine Neuauflage wird es nicht geben, da die Maßnahme aus dem Corona-Sondervermögen finanziert wurde, um einen positiven Effekt auf die Konjunktur zu erzielen und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Im neuen Landeshaushalt wurden hierfür keine Mittel mehr vom Landtag zur Verfügung gestellt. Außerdem würde das Niedersächsische Umweltministerium es begrüßen, wenn weitere Anreize für den Photovoltaik-Ausbau auf Bundesebene geschaffen würden.
Das städtische Förderprogramm zur Nutzung regenerativer Energien wird im Rahmen des Klimafonds fortgeführt; in diesem Rahmen soll die städtische Batteriespeicherförderung als Beitrag zum Klimaschutz wieder aufgenommen werden. Dementsprechend wurden für 2022 Haushaltsmittel in Höhe von 50.000,- € eingeplant. Es sind bisher schon über 40 Anträge für PV-Anlagen, Solarthermie, Geothermie und Balkonmodule eingegangen. Neben einer grundsätzlichen, redaktionellen Überarbeitung wird auch der Fördertatbestand der Batteriespeicher in den neuen § 4 mit aufgenommen.
Die Neufassung der Richtlinie ist als Anlage beigefügt.
Die Förderung orientiert sich an der Batteriespeicherförderung aus anderen Bundesländern und Kommunen. So förderte Nordrhein-Westfalen bis Anfang April die Batteriespeicherförderung mit 100 € pro kWp, die Stadt Marburg und die Stadt Münster mit 500 € bzw. 750 € pro Batteriespeicher.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
|
Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) | + | Positiver Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen und Energieverbräuchen durch regenerative Energien |
2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) | + | Beitrag zur Reduktion fossiler Energieträger bzw. regenerativer Energien |
3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) | + | Beitrag zur Verbesserung und Steigerung der Energieeffizienz und des Einsatzes regenerativer Energien und moderner Energietechnik |
4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
|
|
5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) | + | Weniger CO2-Emissionen durch Treibhausgase verbessern die Luftqualität und damit die Gesundheit |
6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
|
|
7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
|
|
8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
|
|
9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
|
|
Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 73 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 50.000 €
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja X
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle: 34120
Produkt / Kostenträger: 56100205
Haushaltsjahr: 2022
e) mögliche Einnahmen: -
Anlagen:
Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg zur Nutzung regenerativer Energien
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
334,8 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
138,9 kB
|
