Beschlussvorlage - VO/9515/21-2
Grunddaten
- Betreff:
-
Richtlinie zur Förderung des stationären Einzelhandels und des Handwerks zur Erstausstattung oder Grundsanierung von Geschäftsräumen und zur Umsetzung von Digitalisierungsprojekten - Verlängerung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Rainer Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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23.06.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 20.05.2021 u.a. die „Richtlinie zur Förderung des stationären Einzelhandels zur Erstausstattung oder Grundsanierung von Geschäftsräumen und zur Umsetzung von Digitalisierungsprojekten“ beschlossen.
Mit der Förderrichtlinie (siehe Anlage) soll insbesondere dem stationären Einzelhandel eine finanzielle Hilfestellung und ein Anreiz geboten werden, unter erschwerten Bedingungen, verursacht durch die Corona-Pandemie, in den Aufbau und die Modernisierung ihrer Geschäftsräume zu investieren. Vorgesehen ist, stationären Einzelhändler*innen im Stadtgebiet Lüneburgs mit 30% der förderfähigen Investitionskosten zu unterstützen.
Aus Gesprächen zwischen dem Innenstadtmanagement und potenziellen Neugründerinnen und Neugründern ging u.a. hervor, dass beim Ladenbau für die Erstausstattung von Geschäftsräumen schnell mittlere fünfstellige Beträge erreicht werden.
Auf Empfehlung des „Beirates Innenstadt“ hat der Rat in seiner Sitzung am 29.09.2021 beschlossen, den maximalen Förderbetrag von 5.000 € rückwirkend auf 10.000 € zu erhöhen.
Gefördert werden investive Maßnahmen für
- die Erstausstattung von Geschäftsräumen (Neueröffnungen),
- die Erweiterung von Geschäftsausstattung im Zuge einer Modernisierung von Geschäftsräumen
- die (bauliche) Grundsanierung von Geschäftsräumen, welche von den Einzelhändlern durchgeführt werden.
Weiterhin können Digitalisierungsprojekte gefördert werden, welche darauf abzielen, die Internetpräsenz des Betriebes nachhaltig zu verbessern und zusätzliche Chancen auf dem Online-Markt zu generieren.
Ergänzung:
Da die Folgen der Corona-Pandemie gegenwärtig im Handel noch deutlich zu spüren und durch Leerstände sichtbar sind, wird vorgeschlagen, die ursprünglich auf den 31.03.2022 befristete Richtlinie auf den 31.12.2022 zu verlängern.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) | +/- | Durch den Einsatz von Materialien entstehen grundsätzlich Emissionen. Die Digitalisierung kann aber einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. |
2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) | + | Verbesserung der Ressourceneffizienz durch Digitalisierung, Förderung eines dauerhaften, nachhaltigen Wirtschaftswachstums |
9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) | + | Schaffung zukunftsfähiger Infrastruktur; Erweiterung des Zugangs zu Informations- u. Kommunikationstechnologie |
Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
X Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten: ca. 62.000 € (HAR aus 2021)
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle: 20000/20020
Produkt / Kostenträger: 111009 / KT 11100903
Haushaltsjahr: 2022 (HAR aus 2021)
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Richtlinie zur Förderung des stationären Einzelhandels und des Handwerks zur Erstausstattung oder Grundsanierung von Geschäftsräumen und zur Umsetzung von Digitalisierungsprojekten
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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81,3 kB
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