Mitteilungsvorlage - VO/10000/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gem. Ziff. 5 der Richtlinie hinsichtlich der Vergabe von Gutachten und Beratungsleistungen der Hansestadt Lüneburg (3-3) in der Fassung vom 11.04.11 ist der Rat der Hansestadt Lüneburg über die im Vorjahr erfolgten Gutachten und Beratungsleistungen zu unterrichten. Die Richtlinie ist zur Kenntnis als Anlage 1 beigefügt. Die in 2021 erfolgten Vergaben sind der Anlage 2 zu entnehmen. Gutachten und Beratungsleistungen wurden insbesondere für die Themenbereiche Innenstadt, Personalgewinnung und –auswahl, Digitalisierung und Organisation sowie Mobilität und Nachhaltigkeit in Anspruch genommen.

 

Insgesamt wurden Gutachten und Beratungsleistungen im Umfang von 206.858,27 € netto / 244.912,96 € brutto vergeben.

 

Nachrichtlich werden an dieser Stelle noch einmal die Vergabevolumina der letzten 5 Jahre (2015-2019) genannt.

 

2016:      94.871,49 € (netto)  110.792,64 € (brutto)

2017:      98.505,91 € (netto)  117.222,03 € (brutto)

2018:    117.369,74 € (netto)  139.669,99 € (brutto)

2019:    126.093,65 € (netto)  150.051,45 € (brutto)

2020   218.574,05 €  (netto)  259.264,64 € (brutto)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

+

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

X Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

X Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

X Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

 Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 38 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1: Richtlinie hinsichtlich der Vergabe von Gutachten und Beratungsleistungen der Hansestadt Lüneburg (3-3)

 

Anlage 2: Übersicht Gutachten und Beratungsleistungen 2021

 

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Anlagen

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