Beschlussvorlage - VO/10024/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung in der Besetzung von Aufsichts- und Beiräten
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Björn Larisch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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30.03.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Vorbemerkung:
Die Besetzung der Aufsichtsräte und Gremien der Gesellschaften mit städtischer Beteiligung
erfolgt gemäß der jeweiligen Gesellschaftsverträge i.V.m. §§ 71 und 138 NKomVG
Aufgrund des Ausscheidens von Stadträtin Pia Steinrücke sind folgende Sitze in Aufsichtsräten neu zu besetzen:
Aufsichtsrat Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH:
ALT: Stadträtin Pia Steinrücke
NEU: Erste Stadträtin Gabriele Lukoschek
Frau Oberbürgermeisterin Kalisch benennt Frau Gabriele Lukoschek als Vertreter gem. § 138 Abs. 2 Satz 2 NKomVG.
Aufsichtsrat Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Landkreis und Hansestadt Lüneburg GmbH:
ALT: Stadträtin Pia Steinrücke
NEU: Erste Stadträtin Gabriele Lukoschek
Frau Oberbürgermeisterin Kalisch benennt Frau Gabriele Lukoschek als Vertreter gem. § 138 Abs. 2 Satz 2 NKomVG.
Des Weiteren ist zum 01.05.2022 ein neues Mitglied für den Beirat der Purena GmbH zu benennen. Die Verwaltung schlägt Herrn Stadtrat Markus Moßmann für diesen Posten vor. Die Hansestadt Lüneburg ist aufgrund der besonderen Konstellation der Purena GmbH kein Gesellschafter dieser Gesellschaft. Aus diesem Grund muss keine Weisung für die Entsendung von Herrn Moßmann eingeholt werden. Die Entsendung ist zur Kenntnis zu nehmen.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
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2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine
c) an Folgekosten: keine
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine
Anlagen:
