Beschlussvorlage - VO/9401/21-2
Grunddaten
- Betreff:
-
Bahnhofsentwicklung - Mobilitätszentrale - Vereinbarung mit dem Landkreis Lüneburg zur anteiligen Kostenübernahme
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Mareike Seebeck
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität
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Vorberatung
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31.03.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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12.05.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Hansestadt Lüneburg wird gemeinsam mit dem Landkreis Lüneburg eine Mobilitätszentrale im ehemaligen Reisezentrum der Deutschen Bahn im Frühjahr 2023 eröffnen. Die Hansestadt Lüneburg übernimmt dabei das Projektmanagement unter kontinuierlicher Beteiligung des Landkreis Lüneburg. Eine Kostenteilung erfolgt auf Basis des Finanzvertrages zwischen Landkreis und Hansestadt Lüneburg; der Landkreis beteiligt sich demnach grundsätzlich in Höhe von 50% nach Abzug von Förderungen und erzielten Einnahmen.
Zum bisherigen Prozess zur Entwicklung einer Mobilitätszentrale wird auf die Vorlagen VO/9149/20, VO/9401/21, VO/9401-21-1 und VO/9551/21 verwiesen.
Am 02.03.2022 hat der Verwaltungsausschuss dem Mietvertrag mit der Deutschen Bahn Station & Service zur Anmietung der Räumlichkeiten zugestimmt (VO/9401-21-1).
Der aktuelle Stand zur Einrichtung einer Mobilitätszentrale im jetzigen Reisezentrum im Bahnhofsgebäude wurde erstmals in der Vorlage VO 9149/20 dargestellt. Bereits zu dem Zeitpunkt wurden entsprechende Haushaltsmittel für die Anmietung, Herrichtung und den Betrieb der Mobilitätszentrale damit im Haushaltsjahr 2021 eingestellt. Dort heißt es: Entsprechend der Verhandlungen zum Finanzvertrag wird eine Beteiligung des Landkreises an Herrichtung und Betrieb der Mobilitätszentrale angestrebt. Hierzu fand ein erster Austausch mit dem Landkreis statt, der einen Zuschuss in Aussicht gestellt hat.
Das Memorandum of Understanding (VO/9401/21) bildet die Grundlage der Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn in Hinblick auf die Bahnhofsentwicklung. Im Zuge dessen hat man sich auf die Einrichtung einer Mobilitätszentrale im Empfangsgebäude Ost verständigt, welche durch die Deutsche Bahn durch attraktivitätserhöhende Maßnahmen im Bahnhofsumfeld unterstützt wird; der Landkreis ist in den Gesamtprozess eingebunden und wird stetig informiert.
In der Vorlage VO/9551-21 wurde im (damaligen) Verkehrsausschuss im Juni 2021 der Beschluss gefasst, basierend auf der Protokollnotiz zum aktuellen Finanzvertrag eine Vereinbarung mit dem Landkreis Lüneburg zur Kostenteilung zu schließen. Der Kreisausschuss wurde in seiner Sitzung am 08.11.2021 mit der Einrichtung einer gemeinsamen Mobilitätszentrale befasst.
In enger Abstimmung zwischen dem Fachdienst 45 des Landkreises Lüneburg und dem städtischen Bereich 35 wurde beiliegende Vereinbarung erarbeitet, die für den weiteren Prozess zur Errichtung und den folgenden Betrieb die Kostenteilung bestimmen soll.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) | + | Die Mobilitätszentrale hat das Ziel den Umweltverbund zu fördern |
2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) | + | Kommunale Zusammenarbeit |
3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) | o |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) | o |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) | o |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) | o |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) | o |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) | o |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) | o |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/ 9401-21-1 geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
□x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 130 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen: Diese Vorlage selbst erzeugt keine Kosten.
Die Kostenschätzung gem. VO/9551/21 liegt dem Vereinbarungsentwurf zugrunde:
Vorbereitende Maßnmahme: 30.000 € (Konzeption, Projektierung, Planung)
Einmalige bauliche Maßnahmen: 260.000 € (basierend auf kalk. 1.000 €/m2)
Lfd. Aufwand für Betrieb (inkl. Miete): 250.000 € (abhängig v. Ausschreibungverfahren)
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen:
Vereinbarung mit dem Landkreis Lüneburg zum Aufbau der Mobilitätszentrale und zur anteiligen Kostenübernahme.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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138,2 kB
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