Beschlussvorlage - VO/10008/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubesetzung Kuratorium "LüWoBau Stiftung"
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Steffi Marbach
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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30.03.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg entsendet als Vertreterin aus dem Aufsichtsrat der LüWoBau Frau Oberbürgermeisterin Kalisch in das Kuratorium der LüWoBau Stiftung bis zum Ende der nächstfolgenden Gesellschaftsversammlung der LüWoBau nach Ablauf der aktuellen Kommunalwahlperiode.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 31.10.2014 wurde die „LüWoBau Stiftung“ gegründet.
Die Stiftung zielt auf die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe, sowie die Förderung von Kunst und Kultur in der Hansestadt Lüneburg ab.
Die Bestellungszeit der Kuratoriumsmitglieder ist abgelaufen.
Die Zusammensetzung ergibt sich aus § 8 der Stiftungssatzung. Hiernach setzt sich das Kuratorium wie folgt zusammen:
- dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Lüneburger Wohnungsbau GmbH (LüWoBau),
- einem Vertreter der Minderheitsgesellschafter aus dem Aufsichtsrat der LüWoBau,
- einem vom Rat der Hansestadt Lüneburg entsandten Vertreter aus dem Aufsichtsrat der
LüWoBau sowie
- zwei weiteren fachkundigen Mitgliedern, die auf Vorschlag der Geschäftsführung durch den
Aufsichtsrat der LüWoBau gewählt werden
Die Amtszeit beträgt satzungsgemäß 5 Jahre.
Gemäß § 8 Nr. 1 der Satzung der LüWoBau Stiftung entsendet der Rat der Hansestadt Lüneburg einen Vertreter aus dem Aufsichtsrat der LüWoBau in das Kuratorium.
Gemäß § 9 Nr. 1a des Gesellschaftervertrags der LüWoBau gehören 3 Mitglieder, die vom Rat der Stadt Lüneburg benannt werden dem Aufsichtsrat der LüWoBau an.
Die vom Rat der Hansestadt Lüneburg entsandten Aufsichtsratsmitglieder scheiden gemäß Gesellschaftsvertrag der LüWoBau nach Ablauf der Kommunalwahlperiode zum Ende der nächstfolgenden Gesellschaftsversammlung aus dem Aufsichtsrat aus. Die Kommunalwahlperiode endete zum 31.10.2021.
In der konstituierenden Sitzung am 25.11.2021 hat der Rat über die Besetzung der Aufsichtsräte der Gesellschaften mit städtischer Beteiligung für die aktuelle Kommunalwahlperiode beraten und Dr. Julia Verlinden, Ulrich Mädge und Eckhard Pols als Vertreter/-in in den Aufsichtsrat der LüWoBau berufen.
Dem Aufsichtsrat der LüWoBau gehören gemäß § 9 Nr. 1c des Gesellschaftsvertrags der LüWoBau zudem Frau Oberbürgermeisterin Kalisch und die für die wirtschaftlichen Beteiligungen der Hansestadt Lüneburg zuständige Dezernentin Erste Stadträtin Lukoschek an.
Da Herr Schrell den Vorsitz des Aufsichtsrates übernommen hat, ist er damit automatisch in das Kuratorium gewählt.
Für den/die vom Rat entsandte/n Vertreter*in aus dem Aufsichtsrat der LüWoBau wird Frau Oberbürgermeisterin Kalisch vorgeschlagen, damit die Hansestadt als größte Anteilseignerin in dem Gremium vertreten ist.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
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2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) | + | Durch Fortführung der Stiftungsarbeit werde gezielt die Jugend- und Altenhilfe, Volks- und Berufsbildung sowie Kunst und Kultur gefördert |
8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
X Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine
c) an Folgekosten: keine
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine
Anlagen:
