Beschlussvorlage - VO/09806/21
Grunddaten
- Betreff:
-
GfA Lüneburg gkAöR - Gebührenkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung der Abfallbeseitigung im Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Miriam Bauch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, städtische Beteiligungen und Digitalisierung
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Vorberatung
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17.03.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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30.03.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Betriebsabrechnung 2020 der kostenrechnenden und gebührenerhebenden Einrichtung der Abfallbeseitigung im Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg
Die Betriebsabrechnung 2020 weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Unterdeckung von rd. 69,5 T€ aus. Gemindert um den positiven Ergebnisvortrag aus 2018 sowie die Ergebnisverzinsung verbleibt insgesamt ein negatives Gesamtergebnis von rd. 48,2 T€, welches auf 2022 vorgetragen wird.
2. Gebührenbedarfsberechnung 2022 der kostenrechnenden und gebührenerhebenden Einrichtung der Abfallbeseitigung im Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg
Die derzeitig gültigen Abfallbeseitigungsgebühren wurden im Jahr 2020 über eine einjährige Gebührenkalkulation auf Basis der Betriebsabrechnung 2019 für das Jahr 2021 beschlossen. Eine Fortschreibung des Gebührenbedarfs ist erforderlich.
Folgende Ergebnisentwicklung (detailiert in Anlage 2) wird in der Abfallbeseitigung erwartet:
GfA Lüneburg - gemeinsame kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts; |
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Gebührenbedarfsberechnung |
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Beträge in € | Herkunft der Vorträge | BAB | Prognose | Kalk. | |
Jahr | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
Erlöse | 7.347.834 | 7.467.591 | 7.385.275 | 8.407.000 | 8.255.000 |
Kosten | 7.122.477 | 7.576.579 | 7.454.824 | 7.904.000 | 8.213.000 |
Jahresbezogenes Ergebnis | 225.357 | -108.988 | -69.549 | 503.000 | 42.000 |
Vortrag aus Vorvorjahr | -198.034 | 177.540 | 20.654 | 73.845 | -48.153 |
Ergebnisverzinsung | -6.669 | 5.294 | 742 | 1.993 | -1.299 |
Gesamtergebnis | +20.654 | +73.845 | -48.153 | +578.838 | -7.452 |
Aufgrund der zu erwartenden Entwicklung hat der Verwaltungsrat der GfA Lüneburg – gkAöR in seiner Sitzung am 08.02.2022 beschlossen, dass eine Anpassung der Abfallbeseitigungsgebühren nicht erforderlich ist.
Gemäß § 7 II der Unternehmenssatzung der GfA gkAöR bedürfen die Gebührenkalkulation und die Gebührenbedarfsberechnung für das Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg der Zustimmung des Rates der Hansestadt Lüneburg.
Anlage/n:
Anlage 1: Betriebsabrechnung 2020 (BAB) Teil 1
Anlage 2: Betriebsabrechnung 2020 (BAB) Teil 2
Anlage 3: Gebührenbedarfsberechnung 2022
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 60,00 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine
c) an Folgekosten: keine
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine
Klimaauswirkungen bewerten
a) Mehrfachnennungen sind möglich.
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
□ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr und/oder
□ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b)
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten.
□ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.
oder
□ Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs erläutern
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Ziel | Auswirkung positiv (+) und/oder negativ (–) |
Erläuterung der Auswirkungen |
1 | Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15) |
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2 | Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11) |
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3 | Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7) |
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4 | Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12) |
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5 | Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3) |
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6 | Hochwertige Bildung (SDG 4) |
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7 | Weniger Ungleichheiten (SDG 5 und 10) |
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8 | Wirtschaftswachstum (SDG 8) |
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9 | Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9) |
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Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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62,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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65,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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70,4 kB
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