Beschlussvorlage - VO/09806/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Dem im Verwaltungsrat der GfA Lüneburg – gkAöR am 08.02.2022 gefassten Beschluss zur Betriebsabrechnung 2020 und Gebührenbedarfsberechung 2022 im Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg wird zugestimmt. Die Abfallbeseitigungsgebühren bleiben unverändert.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Betriebsabrechnung 2020 der kostenrechnenden und gebührenerhebenden Einrichtung der Abfallbeseitigung im Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg

 

Die Betriebsabrechnung 2020 weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Unterdeckung von rd. 69,5 T€ aus. Gemindert um den positiven Ergebnisvortrag aus 2018 sowie die Ergebnisverzinsung verbleibt insgesamt ein negatives Gesamtergebnis von rd. 48,2 T€, welches auf 2022 vorgetragen wird.

 

 

2. Gebührenbedarfsberechnung 2022 der kostenrechnenden und gebührenerhebenden Einrichtung der Abfallbeseitigung im Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg

 

Die derzeitig gültigen Abfallbeseitigungsgebühren wurden im Jahr 2020 über eine einjährige Gebührenkalkulation auf Basis der Betriebsabrechnung 2019 für das Jahr 2021 beschlossen. Eine Fortschreibung des Gebührenbedarfs ist erforderlich.

 

 


Folgende Ergebnisentwicklung (detailiert in Anlage 2) wird in der Abfallbeseitigung erwartet:

 

GfA Lüneburg - gemeinsame kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts;
Entsorgungsgebiet Hansestadt Lüneburg

 

 

 

Gebührenbedarfsberechnung

 

 

 

Beträge in €

Herkunft der Vorträge

BAB

Prognose

Kalk.

Jahr

2018

2019

2020

2021

2022

Erlöse

7.347.834

7.467.591

7.385.275

8.407.000

8.255.000

Kosten

7.122.477

7.576.579

7.454.824

7.904.000

8.213.000

Jahresbezogenes Ergebnis

225.357

-108.988

-69.549

503.000

42.000

Vortrag aus Vorvorjahr

-198.034

177.540

20.654

73.845

-48.153

Ergebnisverzinsung

-6.669

5.294

742

1.993

-1.299

Gesamtergebnis

+20.654

+73.845

-48.153

+578.838

-7.452

 

Aufgrund der zu erwartenden Entwicklung hat der Verwaltungsrat der GfA Lüneburg – gkAöR in seiner Sitzung am 08.02.2022 beschlossen, dass eine Anpassung der Abfallbeseitigungsgebühren nicht erforderlich ist.

 

Gemäß § 7 II der Unternehmenssatzung der GfA gkAöR bedürfen die Gebührenkalkulation und die Gebührenbedarfsberechnung für das Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg der Zustimmung des Rates der Hansestadt Lüneburg.

 

 

Anlage/n:

 

Anlage 1: Betriebsabrechnung 2020 (BAB) Teil 1

Anlage 2: Betriebsabrechnung 2020 (BAB) Teil 2

Anlage 3: Gebührenbedarfsberechnung 2022

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 60,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine

c)  an Folgekosten:  keine


d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:  keine

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Klimaauswirkungen bewerten

 

a) Mehrfachnennungen sind möglich.

 

   Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

□   Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr und/oder
 

□   Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

b) 

   Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

□   Die Vorgaben wurden eingehalten.

□   Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

   Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 

Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs erläutern

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ (–)

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

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Anlagen

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